Das Handwerk bleibt daher bei seiner Kritik etwa an der Thesaurierungsrücklage oder der bürokratischen Ausgestaltung der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Mit der Senkung der Körperschaftsteuer sinkt die definitive Unternehmensteuerbelastung der rund 200.000 GmbHs im Handwerk um rund neun Punkte. Auch die Neujustierung der Gewerbesteuer aus verminderter Meßzahl und neuem Hinzurechnungsfreibetrag stellt eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo dar - de facto führt dies zur Beseitigung der Substanzbesteuerung für die Mehrzahl der kleinen und mittleren Betriebe. Personenunternehmen werden durchgängig von der deutlich erhöhten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer profitieren. Auch der noch in der vergangenen Woche nachgebesserte 7g-Investitionsabzugsbetrag findet unsere Zustimmung. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs, die Erhöhung des Rücklagevolumens, die Verlängerung der Laufzeit, die Einbeziehung gebrauchter Wirtschaftsgüter und vor allem die Flexibilierung bei der Bezeichnung des begünstigten Wirtschaftsguts werden zu mehr Investitionen im Handwerk beitragen.
Soviel Licht es gibt – so finden sich auch Schatten. Es entspricht zwar einem Petitum des Handwerks, dass die Bundesregierung das Instrument der Thesaurierungsrücklage für einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen auf den Weg gebracht hat. Aber: Die technische Umsetzung dieses Vorhabens im Gesetz ist aus Sicht des Mittelstandes verfehlt. Das Ziel, die Eigenkapitalbasis der kleinen und mittleren Betriebe in der Breite auch tasächlich zu stärken, wird nicht erreicht. ZDH-Präsident Otto Kentzler: "Es muss unser Ziel sein, im weiteren Verfahren – die Beratungen im Bundesrat stehen noch aus – eine Korrektur des im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwangs zur erstrangigen Entnahme aus der Thesaurierungsrücklage zu erwirken. Der Personenunternehmer muss jederzeit auf sein bereits voll versteuertes Kapital zugreifen können."