„Wer richtig arbeitet, kann auch richtig feiern,“ so der Vorsitzende des Ausstellungsausschusses des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF), Josef Knostmann, aus Schwerte. Er hatte im Namen des Verbandes alle Aussteller zum Abschluss der Bepflanzung zu einem Sommerfest an der Villa Jahr geladen und die Aussteller waren in großer Zahl erschienen. Als gute Gastgeber erwiesen sich einmal mehr die Friedhofsgärtner aus Thüringen. Deren Vorsitzender Jens Prager ließ es sich nicht nehmen, den Abend am Grill zu verbringen und mit original Thüringer Röstern zu begeistern.
Der BdF-Vorsitzende Lüder Nobbmann aus dem hessischen Hüttenberg dankte in einer kurzen Begrüßung den Friedhofsgärtnern für die gezeigte Leistung ebenso, wie für den sehr kollegialen Umgang miteinander. Nobbmann hatte den ZVG-Ehrenpräsidenten Karl Zwermann eingeladen und gebeten, Konrad Herz, Gelsenkirchen, für 50 Jahre Engagement als Aussteller im Kreise seiner Friedhofsgärtnerkollegen zu danken. „Es wird vermutlich keinen weiteren Aussteller auf Bundesgartenschauen geben, der so wie Konrad Herz ununterbrochen 50 Jahre ausstellte,“ zeigte sich Zwermann überzeugt. Gleichzeitig betrachtet er es als gelungenes Zeichen, dass Maria Hoffmann-Herz, Tochter des Jubiliars, in diesem Jahr sowohl das Wettbewerbsgrab tatkräftig mit gestaltete als auch die Dankesworte für den Vater entgegennahm und übermittelte. Bereits bei der Frühjahrsbepflanzung hatte das Preisgericht den Beitrag mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet.
Die Fachjury, die am Montag zu ihrem Rundgang aufbrach, hatte eine schwere Aufgabe zu bewältigen. Die Leistungsdichte ist beeindruckend hoch. So sind insbesondere die Entscheidungen bei den Besten der Besten, d.h. den Großen Goldmedaillen, sehr schwierig. Das Preisgericht hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und hat sich die in Frage kommenden Beiträge mehrfach im Vergleich angesehen. Das Preisgericht ist sich sicher, dass auch die Mustergräber, die sich ganz knapp geschlagen geben mussten, durch die besondere Aufmerksamkeit der BUGA-Besucher den verdienten Lohn erhalten werden.