Der gärtnerische Berufsstand mit seinen überwiegend kleine und mittelständischen Unternehmen, meist Familienunternehmen, sieht sich einem wachsenden Preisdruck durch internationale Anbieter und auch dem Preisdiktat von Großunternehmen ausgesetzt. Beide Faktoren machen es immer schwieriger, die Existenz der Betriebe und damit der Arbeitsplätze zu sichern.
„Dabei sind sich unsere Unternehmen bewusst, dass eine leistungsgerechte Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig ist - auch vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Fachkräften im Gartenbau“, erklärt Herker weiter. Als Beleg führt der ZVG die Entwicklung der entsprechenden Ecklöhne an. Gerade im Bereich weniger qualifizierter Mitarbeiter, einschließlich des Bereichs der Aushilfs- und Saisontätigkeiten, hält der ZVG einen Mindestlohn für nicht zielführend.
Die Koalition habe sich zwar das richtige Ziel gesetzt, gerade für Menschen mit geringer Qualifikation mehr Beschäftigung zu ermöglichen, so der ZVG-Präsident weiter. Mit der Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen würde aber das Gegenteil erreicht. Dem betreffenden Personenkreis würde verwehrt, über einfache und damit auch niedrig entlohnte Tätigkeiten am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich dann möglicherweise weiter zu qualifizieren.
Für den Gartenbau gilt, wie für alle Branchen, dass der Erlös nicht nur die Lohnkosten, sondern auch alle übrigen Kosten decken muss. Und für die Gartenbaubetriebe in Deutschland kommt hinzu, dass es in vielen Bereichen immer noch Wettbewerbsnachteile gegenüber Betrieben in anderen EU-Staaten gibt, die höhere Produktionskosten verursachen. Daher greift das Argument, in anderen europäischen Staaten gebe es auch Mindestlöhne, für den Gartenbau nicht. Weiter wird übersehen, dass in Deutschland ein funktionierendes Tarifsystem und ein dicht reguliertes Arbeitsrecht vorliegen, hohe Lohnnebenkosten zu zahlen sind und eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit besteht. Diese Bedingungen sind in keinem europäischen Land mit Mindestlöhnen in vergleichbarer Weise zu finden, so der ZVG.
Ebenso lehnt der ZVG eine Aufnahme des Erwerbsgartenbaus in das Entsendegesetz ab. „Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Strukturen ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, auch weiterhin regional unterschiedliche Tarifverträge abzuschließen. Auch aus diesem Grund liegt die Tarifhoheit bei den Landesverbänden für den Gartenbau. Hier wird vor Ort eine verantwortungsbewusste Tarifpolitik gestaltet und auf Bundesebene im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände e.V. koordiniert“, erklärt Herker. Ohne Berücksichtigung dieser regionalen Unterschiede stünden viele Arbeitsplätze, insbesondere in den neuen Bundesländern, auf dem Spiel.