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Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

ZVG fordert Überprüfung der Düngemittelverordnung

Verbot für umhüllte Langzeitdünger nicht sachgerecht

(lifePR) (Bonn, )
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte vergangenen Donnerstag zu einem Gespräch über die geplanten Veränderungen der Düngemittelverordnung eingeladen. Hintergrund ist die Anpassung an die EG-Düngemittelverordnung und Änderungen, die nach der vergangenen Novelle 2003 erforderlich wurden.

Für den ZVG forderte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär und Umweltreferent, eine Aufhebung des Verbots für synthetische Polymere als Umhüllung von Langzeitdüngern. Die Verordnung sieht vor, dass synthetische Polymere ab 1. Januar 2014 verboten sind, es sei denn eine vollständige Abbaubarkeit ist gegeben. Da dies derzeit nicht möglich ist, wären diese Düngerformen ab 1. Januar 2014 nicht mehr anwendbar. Dr. Brinkjans wies auf die hohe Bedeutung im Gartenbau hin, insbesondere für Containerkulturen in der Baumschule, für Stauden und Azercakulturen. Aus Umweltgesichtspunkten wäre es geradezu kontraproduktiv, auf die Vorteile dieser Düngeformen zu verzichten, da sie Auswaschungen erheblich reduzieren und aufgrund ihrer kontinuierlichen Nährstoffverfügbarkeit aus der Praxis nicht mehr wegzudenken sind.

Wie auch der Industrieverband Garten e.V. (IVG) betonte, werden über synthetische Polymere als Umhüllungen von Dünger wesentlich weniger Kunststoffe in den Boden eingebracht als beispielsweise über die zulässigen Frachten bei Kompost. Weiterhin wies der ZVG darauf hin, dass Kennzeichnungen für Nebenbestandteile in Kultursubstraten nur dann vorgeschrieben werden sollten, wenn einerseits über Frachten ein tatsächliches Risiko im Hinblick auf den Bodenschutz zu besorgen ist oder andererseits ein Nutzen für die Kulturen beabsichtigt ist. Unnötige Kosten, die die Produzenten belasten, sind zu vermeiden. Eine Deklaration ist in Frage zu stellen, wenn sie aus fachlicher Sicht keinen messbaren Nutzen für die Pflanzenernährung und den Bodenschutz und deshalb für ihre Anwendung keine Bedeutung hat.
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