Grundsätzlich hält der ZVG den Ansatz der Risikominderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Richtlinie für einen Aktionsrahmen "Nachhaltiger Pflanzenschutz" für richtig. Der EU-Umweltausschuss fordert allerdings pauschale Mengenreduzierungen. Präsident Herker betont in seinem Schreiben an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass dies kein geeigneter Weg sei, um Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu mindern. Notwendig, so Herker, sei eine ausgewogene Risikobetrachtung, die auch den Nutzen von chemischen Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt. Der Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenbau und die Baumschulen sowie der Garten- und Landschaftsbau sind auf moderne Pflanzenschutzmittel angewiesen, um die hohe Qualität der Produkte zu angemessenen Preisen zu sichern.Moderner Pflanzenschutz verfolgt das Ziel, bei geringstem Risiko für Verbraucher und Umwelt eine hohe Wirksamkeit zu gewährleisten.
Die Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau haben einen Beirat "Moderner und nachhaltiger Pflanzenschutz" gegründet, in dem führende Vertreter des Anbaues, der Wissenschaft, der Administration und der Politik vertreten sind. Der Beirat appelliert ebenfalls an die Abgeordneten, sich vor weiteren Entscheidungen bestmöglich zu informieren, nicht nur die Risiken sondern auch die Vorteile eines modernen Pflanzenschutzes zu sehen und die vorgeschlagenen Änderungen kritisch zu überprüfen. Insbesondere werde vollkommen übersehen, dass Pflanzenschutzmittel vor der Zulassung umfassend geprüft werden und bei sachgerechter Anwendung keine nachteiligen Wirkungen auf Mensch, Tier oder Naturhaushalt zu erwarten sind!
Weiterhin sehen der ZVG wie auch der Beirat die Entwicklungen in der Diskussion über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ebenfalls mit großer Sorge. Es wird ausdrücklich das Ziel begrüßt, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union weiter zu harmonisieren. Gefordert wird eine Verankerung und Stärkung der zonalen Zulassung, ergänzt durch Verbesserungen bei der zonenübergreifenden gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen. Der Verwertungsschutz für den Zulassungsinhaber dürfe nicht eingeschränkt werden, da dies insbesondere für die Kleinkulturen ("minor uses") erhebliche Probleme mit sich bringen würde. Es würde jeglicher wirtschaftlicher Anreiz fehlen, Indikationen zur Zulassung zu führen, wenn kein längerfristiger Schutz vorgesehen wird. Der Berufsstand fordert eine Erweiterung des Verwertungsschutzes. Der ehrgeizige Zeitplan zur Zulassung von neuen Mitteln innerhalb von 25 Monaten wird vermutlich nicht einzuhalten sein. Es ist zu befürchten, dass neue Mittel mit erheblicher Zeitverzögerung auf den Markt kommen werden, wenn die bisherige mögliche vorläufige Zulassung entfallen sollte. Deshalb ist diese zu erhalten.
Eine gesonderte Verordnung über Pflanzenschutzstatistik sei, so schreibt Herker an die Abgeordneten, nicht erforderlich. Sie würde nur mehr bürokratische Verfahren und Datenerfassung bewirken und keinen Beitrag zur Risikominderung leisten können. Daten stünden im Rahmen der nationalen Aktionsprogramme, wie in Deutschland schon mehrfach im Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz demonstriert, in guter Qualität zur Verfügung. Die Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau wie auch der Bundesverband Zierpflanzen haben sich intensiv an den Neptun-Untersuchungen beteiligt und so zur verbesserten Datenbasis beigetragen. Es sei also ausreichend, dies den nationalen Aktionsplänen zu überlassen.