Die ZFH hatte dazu eine Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (nach § 10 ff des AWbG, NRW) beantragt und freut sich jetzt über den Anerkennungsbescheid. Bisher konnten Fernstudierende bereits für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Berlin eine Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder auch Bildungszeit sind synonyme Begriffe – gemeint ist damit zusätzlicher bezahlter Urlaub, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Zweck einer Weiterbildung gewähren. Ob ein Anspruch besteht oder nicht, hängt von den gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes ab, an dem sich der Arbeitsplatz befindet. Neben der Anerkennung der Bildungseinrichtung nach dem AWbG in NRW, müssen weitere Anforderungen an die Veranstaltungen erfüllt sein.
Für alle, die sich einen Überblick zur Bildungsfreistellung verschaffen und sich über die einzelnen Gesetzgebungen informieren möchte, steht bei der ZFH die Broschüre Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung bereit: www.zfh.de/förderung/. Hier finden Fernstudierende und Interessierte neben der Bildungsfreistellung einen umfassenden Überblick von staatlichen Förderungen des Bundes und der Länder über Finanzierungshilfen bis hin zu vielfältigen Informationen und praktischen Tipps.