Das im Programm vorgesehene Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) enthält detaillierte Vorgaben zur Energieversorgung von Gebäuden, die einem dirigistischen und planwirtschaftlichen Ansatz entsprechen. So verpflichtet das geplante Gesetz Hauseigentümer, bis 2012 einen Teil ihrer Heizleistung aus regenerativen Energienquellen zu beziehen. Sinnvoller wären Zielvorgaben für den Primärenergiebedarf oder die CO2-Emission von Gebäuden. Diese könnten einen ordnungspolitischen Rahmen bilden, in dem sich ein Wettbewerb um optimale Lösungen entfalten kann. Der Markt würde entscheiden, mit welcher Strategie und mit welchen Technologien diese Vorgaben erreicht werden können.
„Es ist besser, auf die Dynamik von Markt und Wettbewerb zu setzen. Zwangsvorschriften erzeugen eher Kontrollbürokratie und Ausweichstrategien anstatt zur Erfüllung der Klimaschutzziele beizutragen“, sagt Eckart John von Freyend, Vorsitzender des ZIA.