„Es ist nur zu begrüßen, dass jetzt alle großen Unternehmen nach einheitlichen Regeln über ihr Engagement in Sachen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung berichten müssen“, freut sich Dr. Carsten Zielke über die Entscheidung der EU-Kommission.
Jedes Unternehmen über 250 Mitarbeitern (ursprünglich 500), 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder 40 Millionen Euro Umsatz muss ab 2023 solche Berichte liefern. Das gilt auch für nichtbörsennotierte Gesellschaften. Zwar sind kleinere und mittlere Unternehmen ausgenommen. Insofern sie aber größere beliefern, bleibt ihnen nichts Anderes übrig, als auch solche Informationen bereitzustellen.
Geschäftsmodell des sorglosen Exports ist gefährdet
Für die Versicherer heißt das, dass quasi alle nach dem Standard „Solvency II“ berichtenden Unternehmen Informationen über ihr nachhaltiges Wirtschaften geben müssen. Momentan macht das gerade einmal die Hälfte der deutschen Gesellschaften. Künftig sind alle entsprechenden Informationen über Unternehmen, die die Umwelt verschmutzen oder den Klimawandel nicht in ihr Risikomanagement integriert haben, in einer zentralen Datenbank abrufbar sein. Die Versicherer verarbeiten und veröffentlichen sie zusammengeführt für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Das Gleiche gilt auch praktisch für alle Banken. Sie sind jetzt ebenfalls verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zusammenzustellen und in ihren Geschäftsberichten zu publizieren. Momentan tun das viele nur im Bundesanzeiger. Für diese Informationen benötigen sie Kundendaten. Ohne diese Daten können sie zukünftig auch keine neuen Kredite vergeben.
Ohne überzeugende Nachhaltigkeitsinformationen bekommen Unternehmen künftig weder Versicherungsschutz noch Finanzierung. Dazu gehören der Umgang mit dem Klimawandel, soziale Aspekte und die Achtung vor den Menschenrechten. Wenn beispielsweise ein Autobauer seine Produkte primär in totalitären Staaten verkauft, ist das ein Negativpunkt, den es veröffentlichen muss.
„Dies kann gerade für Deutschland bedeuten, dass das Geschäftsmodell des sorglosen Exports gefährdet ist“, bilanziert Dr. Carsten Zielke.
Allerdings kann jedes EU-Land frei entscheiden, ob ein Wirtschaftsprüfer oder eine Nachhaltigkeitsagentur diese Berichte testieren muss. Vor allem Frankreich hatte darauf gedrungen, dass es hier unterschiedliche Akteure geben sollte.
Der Themenbereich „Gute Unternehmensführung“ (Governance) wird künftig durch detaillierte Angaben zum Risikomanagement abgedeckt. Das ist zurzeit noch nicht der Fall. Banken decken ihn durch die CSR-Berichterstattung ab, Versicherungen durch die SFCR-Berichte.
Zielke Research Consult GmbH sieht sich bestätigt
Sehr zufrieden ist Dr. Carsten Zielke auch mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Deutlich werde, dass Deutschland und ganz Europa die gleichen Ziele verfolgen. „Das Urteil des BVG zeigt, dass wir früher konkret werden müssen. Den Finanzinstituten kommt hier eine besondere Verantwortung zu.“, sagt Dr. Carsten Zielke.
Auch für die Zielke Research Consult GmbH ist die gesamte Entwicklung erfreulich. „Wir sehen uns in der eingeschlagenen Geschäftsausrichtung bestätigt und freuen uns, die Erfahrungen aus der Arbeitsgruppe der EFRAG nun in die Umsetzung zu bringen, damit die Finanzinstitute in die Lage versetzt werden, die neuen ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen“, sagt Dr. Carsten Zielke.
Die Zielke Research Consult GmbH sieht in diesen Präzisionen ihre Ausrichtung auf die Analyse und Beratung zur Erstellung von Solvenz- und Nachhaltigkeitsberichten bei Finanzinstituten bestätigt.
Bereits über zehn namhafte Versicherer und Banken konnten als Mandanten gewonnen werden. Einige wollen sogar den Schritt zu einem integrierten Reporting- also einer Verbindung von finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung gehen.