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Bonfert: EuGH kippt europäische Tradition

"Kapitalinteressen über die Menschen gestellt / Nun ist der Gesetzgeber gefordert"

(lifePR) (Saarbrücken, )
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Ausländische Versandapotheken sich nicht länger an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten müssen, erklärt der Geschäftsführer der 1A-GESUND Gruppe und Vorsitzende des Kooperationsbeirats des BVDAK: "Der EuGH kippt damit eine grundlegende europäische Traditon: Das Recht hatte in Europa immer den Menschen zu dienen. Nun werden Kapitalinteressen über die Bedürfnisse der Patienten gestellt. Boni werden höher bewertet als eine langfristig gut funktionierende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Als erstes wird den Apotheken in Deutschland der Boden unter den Füssen wegzogen, als nächstes verlieren die Patienten damit die Möglichkeit, sich kompetent beraten zu lassen. Die Hände reiben sich dann anonyme ausländische Kapitalgesellschaften, die nicht mehr an geltendes Recht in Deutschland gebunden sind. Da muss der Gesetzgeber gegensteuern!"

Hintergrund: Die Luxemburger Richter halten die Preisbindung in ihrer heutigen Form für europarechtswidrig. Für deutsche Apotheken und deren Patienten dürften die Folgen mittelfristig erheblich sein.

1A-GESUND ist Mitglied im Bundesverband der deutschen Apothekenkooperationen BVDAK, der in seiner Pressemitteilung vor dem Ende des deutschen Preisrechts warnt:

"BVDAK: Ende des deutschen Preisrechts?

EuGH erklärt Anwendung des nationalen Preisrechts für gemeinschaftswidrig.

Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender: „DocMorris und andere haben nun leider die Chance, den deutschen Apothekenmarkt aufzumischen.“

In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung folgte der EuGH nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen auf nationaler Ebene den Anträgen des Generalanwalts Maciej Szpunar, der in seinem Schlussantrag einen Widerspruch zwischen Europarecht und deutschem Recht gesehen hat und die grenzüberschreitende Anwendbarkeit deutschen Preisrechts für gemeinschaftswidrig ansah.

Damit setzt sich der EuGH über die höchstrichterlichen Entscheidungen auf nationaler Ebene hinweg. EU-ausländische Versandapotheken wie beispielsweise DocMorris habe nun die Chance, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann, den deutschen Apothekenmarkt regelrecht aufzumischen.

Mit der Entscheidung vom heutigen Tag folgen die Richter nicht nur dem Generalanwalt sondern auch der Europäischen Kommission. Dem deutschen Gesetzgeber ist es weder im Gerichtsverfahren noch im Vertragsverletzungsverfahren gelungen, deutlich zu machen, warum das deutsche Preisrecht und der darin verankerte Festpreis seine Rechtfertigung haben. Betrachtet man die mediale Berichterstattung und das Verhalten des Gesetzgebers, könnte man fast den Eindruck bekommen, man habe das Verfahren nicht ernst genommen. Nun liegt die Quittung durch den EuGH vor.

Was nun folgt sieht der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann so: „Für uns als nationale Apotheker hat die Entscheidung keine unmittelbare Konsequenz, denn das deutsche Preisrecht bleibt auf nationaler Ebene bestehen. Die so
entstehende Ungleichbehandlung im Vergleich zu den EU-ausländischen Versendern ist nicht hinnehmbar. Es liegt nun am Gesetzgeber, den derzeit bestehenden finanziellen Rahmen für die Apotheken aufrecht zu erhalten. Nur so können auch die stationären Apotheken weiterhin die zahlreichen und gewünschten Mehrwerte liefern und die flächendeckende Versorgung gewährleisten.“

Die vielfach erhobene Forderung nach einem generellen Versandhandelsverbot erscheint dem BVDAK angesichts der verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten wenig aussichtsreich. Der Gesetzgeber könne jedoch rasch drastisch erhöhte GDP-Anforderungen erlassen, um den Versandhandel zumindest strenger zu reglementieren und hinsichtlich des Transports sicherer zu machen – nicht zuletzt für den Patienten.

Wir brauchen nun ein starkes, gemeinsames Bündnis möglichst aller etablierten Verbände aus dem Apothekenmarkt, der Industrie, der Großhandlungen und Dienstleister, ein

Aktionsbündnis Apothekenzukunft

Dr. Stefan Hartmann betonte, dass nun die Bindung der Apotheken an eine Kooperation nötiger denn je sei. Als Einzelkämpfer wird man es in Zukunft noch viel schwerer haben. Kritisch äußerte er sich auch zur ABDA: „Wer als Verbandsspitze keinen Plan B hat und die Apotheker fahrlässig in eine Existenzkrise stürzt, darf nicht so weitermachen wie bisher sondern muss umgehend den deutschen Apothekern tragfähige Perspektiven aufzeigen.“ "

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Die 1A-GESUND Gruppe mit Sitz in Saarbrücken bietet Serviceleistungen in den Bereichen Marketing, Brands, Events, Vertrieb, Einkauf, IT- und Online Services für Pharma-Unternehmen und Apotheken. Zur Gruppe gehören u. a. die 40 1A-GESUND Apotheken, die 1A-GESUND Akademie, die 1A-GESUND Medien und die 1A-GESUND Kurier-Flotte.

Die zurzeit 40 inhabergeführten 1A-GESUND Apotheken mit insgesamt mehr als 500 Mitarbeitern in Süddeutschland haben sich zum Ziel gesetzt, unabhängig von Interessengruppen ihren Kunden besondere Serviceleistungen anzubieten.

1A-GESUND setzt auf Gesundheitsvorsorge und Service. Die Apotheken bieten ihren Kunden immer wieder neue Aktionen rund um das Thema Gesundheit. Monat für Monat gibt es ein Schwerpunktthema, zu dem die Mitarbeiter gezielt beraten, wie zum Beispiel Diabetes, Sonnenschutz, Allergien oder rheumatische Erkrankungen.

Den hohen Qualitätsstandard der 1A-GESUND Gruppe gewährleistet ein zentrales Leistungsportfolio. Es reicht von Marketing und Kommunikation über Verkaufsförderung und Warenwirtschaft bis hin zu Personaldienstleistungen und Fortbildung.

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