Hintergrund: Die Luxemburger Richter halten die Preisbindung in ihrer heutigen Form für europarechtswidrig. Für deutsche Apotheken und deren Patienten dürften die Folgen mittelfristig erheblich sein.
1A-GESUND ist Mitglied im Bundesverband der deutschen Apothekenkooperationen BVDAK, der in seiner Pressemitteilung vor dem Ende des deutschen Preisrechts warnt:
"BVDAK: Ende des deutschen Preisrechts?
EuGH erklärt Anwendung des nationalen Preisrechts für gemeinschaftswidrig.
Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender: „DocMorris und andere haben nun leider die Chance, den deutschen Apothekenmarkt aufzumischen.“
In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung folgte der EuGH nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen auf nationaler Ebene den Anträgen des Generalanwalts Maciej Szpunar, der in seinem Schlussantrag einen Widerspruch zwischen Europarecht und deutschem Recht gesehen hat und die grenzüberschreitende Anwendbarkeit deutschen Preisrechts für gemeinschaftswidrig ansah.
Damit setzt sich der EuGH über die höchstrichterlichen Entscheidungen auf nationaler Ebene hinweg. EU-ausländische Versandapotheken wie beispielsweise DocMorris habe nun die Chance, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann, den deutschen Apothekenmarkt regelrecht aufzumischen.
Mit der Entscheidung vom heutigen Tag folgen die Richter nicht nur dem Generalanwalt sondern auch der Europäischen Kommission. Dem deutschen Gesetzgeber ist es weder im Gerichtsverfahren noch im Vertragsverletzungsverfahren gelungen, deutlich zu machen, warum das deutsche Preisrecht und der darin verankerte Festpreis seine Rechtfertigung haben. Betrachtet man die mediale Berichterstattung und das Verhalten des Gesetzgebers, könnte man fast den Eindruck bekommen, man habe das Verfahren nicht ernst genommen. Nun liegt die Quittung durch den EuGH vor.
Was nun folgt sieht der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann so: „Für uns als nationale Apotheker hat die Entscheidung keine unmittelbare Konsequenz, denn das deutsche Preisrecht bleibt auf nationaler Ebene bestehen. Die so
entstehende Ungleichbehandlung im Vergleich zu den EU-ausländischen Versendern ist nicht hinnehmbar. Es liegt nun am Gesetzgeber, den derzeit bestehenden finanziellen Rahmen für die Apotheken aufrecht zu erhalten. Nur so können auch die stationären Apotheken weiterhin die zahlreichen und gewünschten Mehrwerte liefern und die flächendeckende Versorgung gewährleisten.“
Die vielfach erhobene Forderung nach einem generellen Versandhandelsverbot erscheint dem BVDAK angesichts der verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten wenig aussichtsreich. Der Gesetzgeber könne jedoch rasch drastisch erhöhte GDP-Anforderungen erlassen, um den Versandhandel zumindest strenger zu reglementieren und hinsichtlich des Transports sicherer zu machen – nicht zuletzt für den Patienten.
Wir brauchen nun ein starkes, gemeinsames Bündnis möglichst aller etablierten Verbände aus dem Apothekenmarkt, der Industrie, der Großhandlungen und Dienstleister, ein
Aktionsbündnis Apothekenzukunft
Dr. Stefan Hartmann betonte, dass nun die Bindung der Apotheken an eine Kooperation nötiger denn je sei. Als Einzelkämpfer wird man es in Zukunft noch viel schwerer haben. Kritisch äußerte er sich auch zur ABDA: „Wer als Verbandsspitze keinen Plan B hat und die Apotheker fahrlässig in eine Existenzkrise stürzt, darf nicht so weitermachen wie bisher sondern muss umgehend den deutschen Apothekern tragfähige Perspektiven aufzeigen.“ "