Für den Fall der Fälle tragen immer mehr Menschen ein kleines Pfefferspray bei sich. Die Spraydosen sind legal und ohne Altersbeschränkung über den in Deutschland ansässigen Onlineshop www.abwehrspray.com erhältlich. Zwischenzeitlich bieten die Hersteller alle denkbaren Größen und Formen an. Während die kleinsten Sprays bequem in die Hosentasche oder die Handtasche passen, bieten größere Sprays - die bis zu der Größe eines kleinen Feuerlöschers reichen - mehr Reserve und Reichweite.
Hergestellt wird das Pfefferspray im Regelfall aus einem Auszug der Chili-Pflanze und ist damit natürlichen Ursprungs. Im Gefahrenfall wirken die Sprays schnell und zuverlässig, außerdem sind sie denkbar einfach zu handhaben. Nicht ohne Grund haben Polizeieinheiten auf der ganzen Welt den Wechsel von Reizgas zum Pfefferspray vollzogen. Pfefferspray wirkt nicht nur zuverlässiger, es sind im Gegensatz zu anderen Einsatzmitteln auch quasi keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten.
In Deutschland darf Pfefferspray grundsätzlich nur gegen aggressive Tiere eingesetzt werden. Der Aufdruck "Tierabwehrspray" oder "Nur zur Tierabwehr" ist deshalb eine dringende Voraussetzung, damit die Sprays nicht unter das Waffengesetz fallen. Vorsicht ist deshalb bei Pfeffersprays aus dem Ausland geboten, bei welchen diese Aufschrift im Regelfall nicht vorhanden ist. Wird das Pfefferspray bei einem Überfall oder ähnlichem eingesetzt und liegt ein echter Notwehrfall vor, obliegt es der Rechtssprechung den Einsatz des Pfeffersprays zu beurteilen. Zu ergänzen bleibt, dass der Notwehrparagraph in Deutschland schon aus historischen Gründen sehr weitreichend ist.
Weitere Informationen auch zu rechtlichen Fragen bietet das Internetportal www.pfefferspray.info, welches sich speziell und ausschließlich mit dem Thema Pfefferspray befasst.