Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2012 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig sind, haben die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM, bereits unaufgefordert erhalten Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen.
Das Programm REHADAT-Elan unterstützt die Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden - ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben - gebeten, diese über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.
Auskünfte über das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erteilt Sabine Süpfle von der Arbeitsagentur Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721 823-1108 (Montag bis Donnerstag jeweils vormittags) oder per E-Mail unter: sabine.suepfle@arbeitsagentur.de