Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.
Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Eine Fristverlängerung sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Auskünfte zum Anzeigeverfahren: Für Arbeitgeber aus dem Bezirk Karlsruhe-Rastatt ist eine Telefon-Hotline geschaltet. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823-7066 beantwortet.
Weitere Hinweise können abgerufen werden unter:
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht