Alle Parteien stimmten darin überein, dass die Fürsorgepflicht für Gefangene und Bedienstete unbedingt zu beachten sei. Dem dürfe nach Auffassung der Aidshilfe aber nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung untergeordnet werden, schon gar nicht, wenn damit das Risiko der Übertragbarkeit von HIV und anderen gravierenden Infektionen nicht verringert werde. „Mit HIV steckt man sich bei alltäglichen sozialen Kontakten nicht an, auch in Haft nicht“, erläutert Schlimbach. Den besten Schutz böten wiederholte qualifizierte Aufklärung und eine moderne medizinische Versorgung.
„Mit der Überweisung an den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sind wir auf einem guten Weg“, erklärte Schlimbach. „Die medizinische Versorgung und ein zeitgemäßer Umgang mit HIV und Aids hinter Gefängnismauern muss jetzt weiterentwickelt werden.“