Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 244388

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft

(lifePR) (Düsseldorf, )
Vor fast genau 10 Jahren zeigte sich vor deutschen Standesämtern ein ungewohntes Bild. Denn erstmals konnten gleichgeschlechtliche Paare ihren Lebensgemeinschaften einen rechtlichen Rahmen geben. Inzwischen sind ihnen 23.000 schwule und lesbische Paare auf diesem Weg gefolgt. Doch zehn Jahre nach Inkrafttreten des eingetragenen Partnerschaft kann von einer Gleichstellung mit der Ehe noch nicht die Rede sein. Den momentanen Stand erläutern ARAG Experten.

BMJ plant völlige Gleichstellung

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind heute beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht, beim Erbrecht und beim Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht Ehegatten gleichgestellt. Politisch umstritten sind hingegen nach wie vor die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht (Ehegatten-Splitting) und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. Nach eigener Aussage ist es der Plan der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass nicht 10 weitere Jahre verstreichen, bis diese Lücken geschlossen werden. Die Ministerin weiß aber auch: “Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden.“

Einkommenssteuerrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Verheiratete – einzige Ausnahme: Es liegt ein triftiger Grund vor. Bei der Erbschaftssteuer lag dieser Grund nicht vor, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Viele Konservative sehen das aber anders. Für sie ist die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung der Familie mit Kindern vorrangig. Dabei wird das Ehegattensplitting jedem Ehepaar gewährt, egal ob Kinder großzieht oder nicht. Die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht ist auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verabredet, denn wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Hier könnte sich also bald etwas tun.

Adoption

Homosexuelle Paare können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Die Adoption eines Kindes durch eine einzelne Person ist aber grundsätzlich möglich. Adoptiert ein Lebenspartner das Kind allein, ist - wie bei Ehegatten - die Einwilligung des anderen Partners erforderlich. Die Stiefkindadoption ist möglich, wenn es sich um das leibliche Kind des Lebenspartners handelt. Sie ist aber laut ARAG Experten oft mit langen Wartezeiten verbunden.

Fazit

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist als fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Es ist heute – anders als noch vor einigen Jahren – nicht mehr ungewöhnlich oder gar schockierend, wenn eine Frau von ihrer Frau oder ein Mann von seinem Mann spricht. Es bedarf jedoch weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.