Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals haftet nicht für unwahre Nutzerbewertungen, wenn er den ihm obliegenden Prüfungspflichten nachgekommen ist. Im verhandelten Fall hatte ein Nutzer das Hotel der Klägerin auf dem Bewertungsportal der Beklagten unter der Überschrift "Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen" bewertet. Die Klägerin mahnte die Beklagte daraufhin ab. Die entfernte die beanstandete Bewertung zwar von ihrem Portal, weigerte sich aber, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie berief sich darauf, dass Nutzerbewertungen bei ihr eine Wortfiltersoftware durchliefen, die unter anderem Beleidigungen und Schmähkritik herausfiltern. Lediglich unauffällige Bewertungen würden sodann automatisch veröffentlicht; auffällige würden geprüft und ggf. manuell freigegeben. Damit und mit der Entfernung der streitigen Bewertung sei die Beklagte den Prüfungspflichten, die ihr als sogenannter Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) obliegen, hinreichend nachgekommen, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Eine inhaltliche Vorabprüfung der Bewertungen sei ihr nicht zumutbar. Eine Haftung auf Unterlassung besteht laut ARAG Experten in einem solchen Fall erst, wenn der Betreiber des Portals Kenntnis von einer eindeutigen Rechtsverletzung erlangt und sie dennoch nicht beseitigt (BGH, Az.: I ZR 94/13).
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Behauptung
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Behauptung
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Behauptung