Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 638351

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Bausparverträge: Wann Sie Ihre Auszahlungsgebühr zurückverlangen können

(lifePR) (Düsseldorf, )
Was für Banken bereits seit zwei Jahren geklärt ist, ereilt nun auch Bausparkassen: Sie dürfen von ihren Kunden keine Extragebühr mehr verlangen, wenn diese nach der Ansparphase das Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Gebühren für den Abschluss des Bausparvertrages sind nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin zulässig (Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 552/15). Wer bereits eine Auszahlungsgebühr bezahlt hat, kann diese zurückverlangen, muss allerdings prüfen, ob die Ansprüche unter Umständen verjährt sein könnten. Unklar ist in diesem Zusammenhang noch, ob die Verjährung nach drei Jahren oder – wie bei den Banken – erst nach zehn Jahren eintritt. Ist die Bank der Meinung, die Forderung sei verjährt, besteht daher laut ARAG Experten die Möglichkeit, so genannte verjährungshemmende Schritte einzuleiten. Dies geschieht in der Regel nur durch einen Mahnbescheid oder eine Klage, manchmal kann auch schon die Einleitung eines Ombudsmann-Verfahrens verjährungshemmende Wirkung haben. Obwohl die ARAG Experten davon ausgehen, dass in neueren Verträgen keine Darlehensgebühren mehr zu finden sind, raten sie Verbrauchern, genau hinzusehen.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.