Missbrauchsopfer werden gestärkt
Die Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt werden gestärkt. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs werden Empfehlungen des Runden Tisches zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltsbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten umgesetzt. Zudem wurde ein wesentliches Kernanliegen der Betroffenen, die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung von drei auf 30 Jahre, beschlossen. Künftig ist der Weg frei für eine längere strafrechtliche Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten. Missbrauchsopfern muss die Zeit gegeben werden, das Geschehene zu verarbeiten und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Strafanzeige erstatten wollen. Die Verjährung beginnt bei Sexualstraftaten in Zukunft erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers. Konkret führt die Neuregelung dazu, dass alle schweren Sexualdelikte künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren. Diese Frist kann sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres des Opfers verlängern.
Das Gesetz ist zum 01.07.2013 in Kraft getreten.
Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Das Verbraucherschutzpaket soll unseriösen Methoden den Anreiz nehmen und dem Missbrauch Schranken setzen. Der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthält daher Regeln zum Schutz der Verbraucher in verschiedenen Rechtsbereichen.
- Das neue Gesetz wird die Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Massenabmahnungen von Verstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Dazu werden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht aufbauen.
- Im Urheberrecht wird zudem der "fliegende Gerichtsstand" bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann.
- Verträge über Gewinnspieldienste können künftig wirksam nur in Textform geschlossen werden. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden zudem die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.
- Beim Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz und macht Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben: Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen und Betriebe ohne Registrierung schließen. Das schützt nicht nur die Verbraucher, sondern stärkt auch die seriös arbeitenden Inkassounternehmen.
Der Bundestag hat das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Datenbankgrundbuch
Durch den technischen Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sind auch die Anforderungen an das Grundbuchverfahren gestiegen. Das neue Gesetz steigert die Effizienz der Arbeit in den Grundbuchämtern. Die Neuregelungen sorgen dafür, dass Grundbuchinhalte künftig maschinenlesbar sind. Grundbuchinhalte werden strukturiert und logisch verknüpft, so dass sie in einer Datenbank gespeichert werden können. Das Datenbankgrundbuch wird den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht. Es ermöglicht eine übersichtlichere Darstellung von Grundbucheintragungen. Das Grundbuch bleibt in seiner Zuverlässigkeit und in seiner gewohnten Darstellungsform erhalten. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchverfahren 2009 geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt fortgesetzt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuches ist das Ziel eines IT-Projekts aller 16 Länder. Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der mit der Übertragung der vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen die Länder den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs selbst bestimmen können.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vom Bundestag beschlossen.
Digitale Nutzung verwaister Werke
Bei verwaisten Werken handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Verwaiste Werke durften bisher der Öffentlichkeit nicht nutzbar gemacht werden, da dies nur mit der Einwilligung des Rechtsinhabers möglich war. Zukünftig können diese aber in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vom Bundestag beschlossen.
Änderungen im Gebührenrecht der Justiz
Bund und Länder haben sich auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt. Die letzte Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück. In besonders arbeitsintensiven Bereichen - z.B. bei Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften - sollen bestehende Festgebühren angehoben werden.
Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten.