Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen im Rahmen des Nikolausturniers. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Während das Sozialgericht die Auffassung der Kasse bestätigte und die Entschädigungsklage abwies, hat das Landessozialgericht den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und einen Entschädigungsanspruch bejaht. Denn die Teilnahme an der Sportveranstaltung sei eine versicherte Tätigkeit gewesen. Die Universität habe mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich am Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt, so die ARAG Experten (LSG-NRW, Az.: L 17 U 182/13).
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