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Das ändert sich ab heute

ARAG Experten geben einen Überblick über Neuerungen zum 1. April 2014

(lifePR) (Düsseldorf, )
Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Doch auch zum 1. April dieses Jahres treten einige Änderungen in Kraft. Über die wichtigsten Neuerungen geben ARAG Experten einen kurzen Überblick:

Strom wird teurer
Zum 1. April erhöhen viele Grundversorger die Preise. Die durchschnittliche Verteuerung liegt bei 4,5 Prozent. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht das einer Mehrbelastung von 44 Euro im Jahr. Zum Jahresbeginn hielten zumindest die Stromriesen RWE, E.on, EnBW und Vattenfall die Preise stabil, einige senkten sie sogar. Bei den jetzigen Erhöhungen ist mit Vattenfall aber auch ein großer Anbieter bei der Teuerung der Energiepreise für Privathaushalte dabei.

Weniger Antibiotika für Nutztiere
Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. April in Kraft. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen, mit anderen Betrieben zu vergleichen und den Tierhalter ggf. zu Maßnahmen zu verpflichten. Darüber hinaus enthält die Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen. Damit können die zuständigen Behörden bestimmte Tierarzneimittel leichter aus dem Verkehr ziehen.

Führerscheinprüfung per Video
Ab dem 1. April 2014 werden 51 Videofragen – sogenannte Aufgaben mit dynamischer Situationsdarstellung - eingeführt. Dann müssen zwei dieser Videofragen in der theoretischen Führerscheinprüfung beantwortet werden. Prüflinge können sich das Video in der Prüfung bis zu fünf Mal ansehen, bevor sie antworten. Die Bewegtbilder sollen die Fragen realistischer gestalten und das einfache Auswendiglernen der Prüfungsfragen verhindern. Eine Überarbeitung der Führerscheinfragen erfolgte bereits 2013. Die neuen Fragen kommen ebenfalls ab dem 1. April zum Einsatz.

Schärfere Regeln für Volksvertreter
Mitglieder gewählter Volksvertretungen machten sich bisher nur im Fall von Stimmenkauf strafbar. Der derzeit geltende Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist erfüllt, wenn ein Mandatsträger Zuwendungen für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten entgegennimmt. Die neuen Regeln dehnen den Begriff der parlamentarischen Korruption auf alle unsauberen Verhaltensweisen bei der Ausübung eines Mandats aus. Das gilt laut Justizministerium z. B. auch für den Versuch, Gesetzesinitiativen im Sinne eines spendablen Lobbyisten auszugestalten. Das Gesetz befinde sich derzeit in der Verkündungsphase und könnte Anfang bis Mitte April – am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten. Laut ARAG Experten gilt es dann für alle gewählten Volksvertreter vom Gemeinderatsmitglied bis zum Bundestagsabgeordneten.

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