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Diskriminierung eines 36-Jähringen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein öffentlich-rechtlicher Krankenhausträger hatte Zeitungsinserate aufgegeben, in denen es unter anderem hießt: «... gibt es ein spezielles Programm für Hochschulabsolventen/Young Professionells: Traineeprogramm.....Da es sich per definitionem um Berufsanfänger handelt.......» Der damals 36-jährige Kläger, ein Volljurist mit mehrjähriger Berufserfahrung, erhielt auf seine Bewerbung eine Absage. Dies sah er als eine Benachteiligung wegen seines Alters an und verlangte vom Krankenhausträger eine Entschädigung. Das BAG entschied, dass die Stellenausschreibung, die sich an Hochschulabsolventen/Young Professionells und an Berufsanfänger richtete, ein Indiz für eine Benachteiligung des abgelehnten Klägers wegen dessen Alters begründet. Dieses Indiz könnten die Beklagten allerdings widerlegen, wenn sie nur die Bewerber mit den besten Examensnoten in die Bewerberauswahl einbezogen hätten. Dies muss laut ARAG Experten nun von der Vorinstanz geklärt werden (BGH, Az.: 8 AZR 429/11).
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