Die gesetzliche Grundlage
Momentan ist es so: Wer als Erbe wie viel Erbschaftssteuer bezahlen muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und von der Höhe des ererbten Vermögens ab. Grundsätzlich gilt: Je näher Sie verwandt sind, desto höher ist Ihr Erbschaftssteuer-Freibetrag. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder erhalten zusätzlich zum Freibetrag in der Erbschaftssteuer noch einen Versorgungsfreibetrag.
Erbschaftssteuer bei Lebenspartnerschaften
Für eingetragene Lebenspartner war das nicht immer so. Erst seit 2010 gelten im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht für sie die gleichen Regeln wie für Ehegatten. Grund für die Gesetzesänderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig war. Eingetragene Lebenspartner konnten zwar den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro und den Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro wie Ehegatten ausschöpfen. Alles, was darüber hinausging, mussten sie jedoch wie entfernte Verwandte und Fremde mit dem höchsten Steuersatz versteuern.
Wann wird Erbschaftssteuer fällig?
Der Stichtag für die Erbschaftssteuerschuld ist der Todestag des Erblassers. So gilt beispielsweise bei vererbten Aktien der Wert des Kurses am Todestag.