Der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus illegales Filesharing begangen wird, muss im Rahmen der vom Bundesgerichtshof geforderten Nachforschungspflicht umfangreiche Nachforschungen zu den potentiellen Anschlussnutzern und ihrem Nutzungsverhalten anstellen, die möglichen Täter befragen und diese dem Gericht namentlich mitteilen. Im besagten Fall fand ein Medienunternehmen mit Hilfe einer Überwachungssoftware heraus, dass die Beklagte die Inhaberin eines Internetanschlusses ist, über den ein Film mit Hilfe einer Tauschbörsensoftware illegal zum Download angeboten wurde. Die Klägerin mahnte die Beklagte daraufhin wegen Verletzung ihrer Urheberrechte ab und forderte unter anderem Schadensersatz. Die Beklagte zahlte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 150 Euro an die Klägerin, bestritt aber die Vorwürfe und weigerte sich, weitere von der Beklagten geforderte 956 Euro zu zahlen. Die Sache landete vor Gericht, vor dem die Klägerin Recht bekam, da es sich um illegales Filesharing handelte. Das Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes wurde verletzt und der Anschlussinhaber müsse bei einer solchen Rechtsverletzung dartun, dass er für sie nicht verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber muss Tatsachen darlegen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass eine andere Person den Internetanschluss zum fraglichen Zeitpunkt benutzt hat. Zudem müsse er vortragen, welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen. Die Beklagte teilte im Verfahren zwar mit, dass ihr Ehemann und ihre beiden Söhne im Haushalt leben und jeder einen eigenen Laptop verwendet. Die Beklagte hat aber eingeräumt, dass sie es im Grunde nicht wisse, ob ihre Söhne Filme im Rechner angeschaut hätten, so das Gericht. Ebenso wenig wisse sie, was ihr Mann im Internet mache. Das Amtsgericht kam daher zu dem Ergebnis, dass die Beklagte nichts Konkretes zum Internetverhalten der Mitbenutzer vorgetragen hat und daher ihrer Nachforschungspflicht nicht genügend nachgekommen war, so dass der Klage stattgegeben wurde, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 142 C 3977/15).
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Filesharing: Anschlussinhaber muss nachforschen
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Filesharing: Anschlussinhaber muss nachforschen
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: