Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt. So war bei einem Fußballspiel ein Spieler vom beklagten Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann. Für die nach seiner Darstellung durch eine grob regelwidrige Spielweise zugefügte Verletzung verlangte der Kläger vom Beklagten Schadenersatz, insbesondere Schmerzensgeld. Das OLG Hamm hat die Verurteilung des Beklagten zur Leistung umfassenden Schadenersatzes, unter anderem eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000 Euro, bestätigt. Im vorliegenden Fall haftet der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt hat. Er hat den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Mangels Fahrlässigkeit haftet ein Fußballspieler nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletzt, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: I-6 U 241/11).
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