Was ist drin?
Heute lassen sich sowohl die Klassiker Apfel und Orange als auch exotische Neuheiten mit Mango, Guave und Co. in den Supermarktregalen finden. Aber Saft ist nicht gleich Saft. Insgesamt lassen sich drei Kategorien unterscheiden, zwischen denen erhebliche Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Zusammensetzung bestehen: Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke.
Fruchtsaft
Fruchtsäfte bestehen zu 100 Prozent aus dem Saft von Früchten. Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe bleiben darin erhalten. Farb- und Konservierungsstoffe dürfen per Gesetz nicht hinzugefügt werden. Ausnahme ist die Vitaminzugabe bei Multivitaminsäften. Vitaminzusätze müssen laut ARAG Experten immer auf den Etiketten vermerkt werden. Der früher übliche Zusatz von Zucker in klimatisch ungünstigen Jahren ist seit der Neufassung der EU-Fruchtsaftrichtlinie im Jahr 2013 nicht mehr erlaubt.
Fruchtnektar
Viele Obstsorten sind zu säuerlich, um zu Fruchtsaft verarbeitet zu werden, so zum Beispiel Sauerkirsche, Rhabarber oder Schwarze Johannisbeere. Auch Banane, Mango und Maracuja müssen in Form von Nektar in den Einkaufsregalen platziert werden, denn sie weisen einen zu hohen Fruchtfleischanteil auf. Fruchtnektar wird unter der Zugabe von Wasser, Zucker oder alternativ Honig hergestellt und muss je nach Sorte einen Fruchtgehalt zwischen 25 bis 50 Prozent aufweisen. Passionsfrucht, Johannisbeere, Limette und Mango etwa müssen mindestens 25 Prozent Frucht enthalten, Aprikosen und Erdbeeren zum Beispiel mindestens 40 Prozent; Pfirsiche, Zitrusfrüchte und Ananas hingegen 50 Prozent. Auch im Fruchtnektar dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe eingesetzt werden. Lebensmittelrechtlich unterliegen die Fruchtsäfte und -nektare der Fruchtsaft-und Erfrischungsgetränkeverordnung.
Fruchtsaftgetränke
Fruchtsaftgetränke gehören zu den Erfrischungsgetränken, reihen sich also in eine Sparte mit Cola und Limonade ein. Sie dürfen demnach auch reichlich Zucker und Aromen enthalten. Durchschnittlich enthalten Fruchtsaftgetränke zwölf Prozent Zucker, hauptsächlich in Form von zugesetztem Zucker, bei höherem Fruchtsaftanteil aber auch mit natürlichem Fruchtzucker. Der Fruchtsaftgehalt ist dementsprechend deutlich geringer, muss aber ebenfalls einen bestimmten Mindestanteil erreichen:
- Kernobst, Trauben oder Mischungen mindestens 30 Prozent
- Zitrusfrüchte oder Mischungen mindestens sechs Prozent
- Andere Früchte oder Mischungen mindestens zehn Prozent
Direktsaft oder Saft aus Konzentrat?
Direktsaft wird pasteurisiert, damit er lange haltbar bleibt. Seit 2013 dürfen die Hersteller den erhitzten Saft rearomatisieren, ohne den Vorgang auf dem Etikett angeben zu müssen. Obwohl Direktsaft oft als hochwertiges Produkt angepriesen wird, ist er laut Expertenmeinungen nicht gesünder als Saft aus Konzentrat. Dafür wird der frisch gepresste Saft erhitzt. Durch die Verdunstung verringert sich das Volumen, zurück bleibt das süße, klebrige Konzentrat. Da der natürliche Fruchtgeschmack hier nicht mehr enthalten ist, wird das Aroma durch Destillation isoliert und vor dem Abfüllen des Saftes gemeinsam mit Wasser und Konzentrat gemischt. Das Etikett muss hier den Zusatz „aus Fruchtsaftkonzentrat“ tragen.
Fazit:
Nicht alles, was gesund und naturbelassen aussieht, ist es auch. Die „Deutsche Gesellschaft für Ernährung“ bezeichnet Fruchtsaftgetränke aufgrund ihres hohen Zuckergehalts ausdrücklich als ungeeignet für eine gesunde Ernährungsweise. Verdünnte Frucht- und Gemüsesäfte sind hingegen gute kalorienarme Durstlöscher, so ARAG Experten.
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