Ein Hauseigentümer, der bei Renovierungsarbeiten in einem Kachelofen DM-Banknoten im Wert von 145.945,95 Euro gefunden hatte, darf das Geld nicht behalten. Dieser erwarb im Jahre 2008 ein Mehrfamilienhaus. Bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss fand er in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten, die 303.700 DM in Banknoten enthielten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaft hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Kurz vor ihrem Tod hatte die sehr vermögende Erblasserin gegenüber einer vom Gericht vernommenen Zeugin noch geäußert: "Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken". Das LG hat den Beklagten verurteilt, der Auszahlung von 145.945,95 Euro an die Klägerin als Erbin des Geldes zuzustimmen. Das Gericht war davon überzeugt, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin und nicht von einem unbekannten Dritten stammt. Daher handelt es sich auch nicht um einen Schatzfund gemäß § 984 BGB. Denn ein Schatzfund setzt voraus, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln ist, erläutern ARAG Experten (LG Düsseldorf, Az.: 15 O 103/11).
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