Gesetzentwurf
Jetzt hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den anderen Ministerien einen "Gesetzesentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" zugeleitet, der die Lebenspartnerschaft der Ehe in den verschiedenen Rechtsordnungen gleichstellen soll. Der Entwurf sieht mehr als 40 Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor. Geplant sind laut BMJ u.a. Anpassungen in der Zivilprozessordnung, im Zwangsversteigerungsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz selbst. So soll z.B. ein eingetragener Lebenspartner, der zusammen mit seinem Partner in einer von diesem gemieteten Wohnung lebt, nach dessen Tod das Mietverhältnis übernehmen dürfen. Das ist nach dem Mietrecht bislang nur Ehepartner gestattet. Eine andere geplante Gleichstellung betrifft etwa das Recht der Teilungsversteigerung einer gemeinsamen Immobilie. Hier soll das Zwangsvollstreckungsgesetz dahingehend angepasst werden, dass der Lebenspartner die Zwangsvollstreckung - ebenso wie ein Ehepartner - vorübergehend verhindern kann, wenn er die Immobilie mit einem gemeinschaftlichen Kind bewohnt, dessen Wohl sonst gefährdet wäre. Aber nicht nur bei den Rechten, auch bei den "Pflichten" ist nach dem Willen des BMJ eine Gleichbehandlung geplant: So sollen künftig auch eingetragene Lebenspartner wegen Polygamie strafbar sein, wenn sie in einer doppelten Lebenspartnerschaft leben.
Gleichstellung als Mogelpackung?
Einen Haken hat die Sache allerdings: Das BMJ spricht selbst davon, dass es sich bei dem, was derzeit geplant ist, im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen mit insgesamt geringer praktische Bedeutung handelt. Das bedeutet laut ARAG Experten, dass - zumindest nach jetzigem Stand - das Adoptionsrecht und das Ehegattensplitting von der Gleichstellung ausgespart bleiben. Wenn die Ministerien mit dem Gesetzesentwurf einverstanden sind, wird er jetzt in einem nächsten Schritt der Bundesregierung vorgelegt, der ihn dann ins Gesetzgebungsverfahren einbringen kann.