Aufgrund einer Fehlgeburt im frühen Stadium hatte sich eine Arbeitnehmerin während ihrer sechsmonatigen Probezeit krankgemeldet. Kurze Zeit später fehlte sie erneut krankheitsbedingt. Ihr flatterte die ordentliche, fristgemäße Probezeitkündigung auf den Tisch, die der Arbeitgeber mit ihren Fehlzeiten begründete. Gleichzeitig bot er eine erneute Anstellung nach Genesung an. Die gefeuerte Frau wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage und verlangte zudem eine Geldentschädigung wegen Diskriminierung. Der Grund: Ihr Chef hatte ihr in einer SMS mitgeteilt, dass er sie nicht eingestellt hätte, wenn er von ihrem Plan, kurzfristig schwanger zu werden, gewusst hätte. Laut ARAG Experten erhielt die Frau daraufhin eine Entschädigung von 1,5 Gehältern wegen Diskriminierung. Zudem erklärten die Richter die Kündigung für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 4 Sa 862/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des LAG Köln .
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