Mobbing am Arbeitsplatz macht krank! Das belegen zahlreiche Studien und Untersuchungen zu dem Thema. Die gesundheitlichen Folgen sind jedoch weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich eine Arbeitnehmerin aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie litt an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückführte. Hierfür beantragte sie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung – die zuständige Unfallkasse lehnte den Antrag ab. Die angerufenen Richter des Hessischen Landessozialgerichts – ebenso wie die Vorinstanz – gaben der Unfallkasse Recht. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind demnach keine anerkannte Berufskrankheit. Die Erkrankung kann laut ARAG Experten auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, weil keine Erkenntnisse vorliegen, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt ist. Vielmehr kommt Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da keine zeitlich auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung vorliegt, liegt eindeutig auch kein Arbeitsunfall vor (LSG Hessen, Az.: L 3 U 199/11).
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