Wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge besucht, verhält sich vertragswidrig und ist zu Schadensersatz verpflichtet. Die klagende Fluggesellschaft stellte im konkreten Fall die Business Lounge ihren Reisenden der Business Class zur Überbrückung von Wartezeiten vor und zwischen den Flügen zur Verfügung. Für jeden unberechtigten Besuch verlangt die Fluggesellschaft 55 Euro. Der Beklagte buchte am 05.03.2011 ein flexibles One-Way-Business-Class-Flugticket von München nach Zürich. Nach den Vertragsbedingungen der Fluggesellschaft kann ein Business-Class-Ticket - auch nach bereits erfolgtem Eincheckvorgang für einen bestimmten Flug - kostenlos umgebucht werden. Der Beklagte checkte mit diesem Ticket im Zeitraum vom 28.11.2011 bis 9.12.2012 insgesamt 35 Mal ein und ließ sich immer eine Bordkarte für den von ihm ausgewählten Flug ausstellen. Gleichzeitig besuchte er dann im Abflugbereich des Flughafens München die Business Lounge der Fluggesellschaft. Anschließend ließ er sein Ticket, ohne den eingecheckten Flug anzutreten, jeweils wieder umbuchen, insgesamt 35 Mal. Die Fluggesellschaft stornierte am 11.12.2012 das Flugticket und erstattete dem Beklagten den Flugpreis abzüglich der sogenannten Ticket-Service-Charge in Höhe von 35 Euro. Der Beklagte kaufte sich sodann am 29.12.2012 bei der Fluggesellschaft ein neues Business-Class-Flugticket, ließ sich für denselben Tag erneut eine Bordkarte für einen Flug ausstellen, besuchte die Lounge der Klägerin und ließ den Flug anschließend wiederum umbuchen. Im Juni 2013 forderte die Fluggesellschaft den Beklagten zur Zahlung von 1.980 Euro auf. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe die Lounge jeweils unberechtigt genutzt, da er keinen Flug habe antreten wollen. Das AG München gab nun der Fluggesellschaft Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz. Er habe nicht nur die Pflicht, den vereinbarten Flugpreis zu zahlen, sondern insbesondere auch eine Mitwirkungspflicht, um es der Fluggesellschaft zu ermöglichen, auch ihrerseits die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, nämlich seine Beförderung. Gegen diese Pflicht hat der Beklagte durch sein Verhalten verstoßen und war daher zum Schadensersatz verpflichtet, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 213 C 31293/13).
Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Nur mit Reiseabsicht in die Lounge
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Nur mit Reiseabsicht in die Lounge
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: