Wenn Behörden eine private Firma damit beauftragen, Blitzerfotos auszuwerten, dürfen diese nach Auskunft von ARAG Experten für Bußgeldbescheide verwendet werden. Dieses Vorgehen sei vergleichbar mit der Auswertung von Blutproben auf Alkohol oder DNA-Analysen. Auch hier sind es oft private Sachverständige, die hierbei beauftragt werden. Die ARAG Experten verweisen auf den zugrundeliegenden Fall: Vier Autofahrer hatten gegen Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt, da sie der Ansicht waren, eine Auswertung der Blitzerfotos und Messdaten sei eine ausschließlich hoheitliche Aufgabe, die nicht an private Dienstleister übertragen werden dürfe (Oberlandesgericht Rostock, Az.: 21 Ss OWi 158/15 und 161/15).
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