In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Berliner EU-Abgeordneten der Grünen, Michael Cramer, hatte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas schon Mitte März deutlich gemacht, dass derzeitiges EU-Recht die grenzüberschreitende Nutzung von Lkw nicht zulasse, die die in Richtlinie 96/53/EG genannten Höchstgewichte und -abmessungen überschreiten. Die Kommission geht somit erstmals Meldungen von grenzüberschreitenden Versuchsfahrten mit überlangen Lkw unter anderem zwischen Deutschland und Dänemark nach. Am 5. Mai hat sie ein diesbezügliches offizielles Schreiben an alle EU-Mitgliedsstaaten gerichtet. Darin werden die Verkehrsministerien aufgefordert, Auskunft über die aktuelle Umsetzung und Einhaltung der Richtlinie zu geben. Wie Kallas in seinem Antwortschreiben an Cramer eingestehen musste, war die Kommission bis Mitte März von keinem Mitgliedsstaat über derlei grenzüberschreitende Versuchsfahrten informiert worden. Laut Richtlinie müssen Mitgliedsstaaten jedoch Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der festgelegten Gewichte und Abmessungen in Brüssel melden. "Wird dieser grenzüberschreitende Einsatz bestätigt und werden die Behörden der Mitgliedsstaaten nicht eingreifen, um diesen zu unterbinden, wird die Kommission gegen diese Mitgliedsstaaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie einleiten", hieß es weiter in der Beantwortung von Cramers Anfrage. Die Kommission werde jeden Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie verfolgen, versprach der EU-Verkehrskommissar. Unabhängig von der korrekten Anwendung geltenden EU-Rechts hat die EU-Kommission weitere Studien zu Nutzen und Folgen einer eventuellen Revision der Richtlinie über Höchstabmessungen und -gewichte von Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr in Auftrag gegeben. Sie sollen 2011 abgeschlossen werden. Bisherige Studien von TM Leuven haben den wirtschaftlichen Vorteil von Megatrucks für das Straßentransportgewerbe hervorgehoben. Die Autoren seien jedoch von unvollständigen Vorbedingungen ausgegangen und dies hätte neue Untersuchungen notwendig gemacht, wie der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland aus Kommissionskreisen erfahren hat. Es sollen nun Auswirkungen auf den intermodalen Wettbewerb, die Sicherheit im Straßenverkehr, die Infrastruktur, die Umwelt, die gesamte soziale Dimension sowie die europäische Wirtschaft im Allgemeinen sorgfältig geprüft werden. Die Kommission werde bis zum Vorliegen der neuen Ergebnisse und des anschließenden Konsultationsprozesses von ihrer bisherigen Haltung nicht abrücken, versicherte ein Sprecher des EU-Verkehrskommissars.
ARCD