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ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

Neuwagen: Pflicht zur Mängelbeseitigung gilt länger als ein Jahr

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Tritt bei einem neuen Fahrzeug im ersten Jahr ein Mangel auf, ist zu vermuten, dass dieser schon bei der Auslieferung vorlag. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht auch dann, wenn der Fehler nach Ablauf eines Jahres und vor Ende des zweiten Jahres auftritt.

Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 8 U 34/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Der Fall: Der Besitzer eines Neuwagens hatte bereits nach gut einem Jahr unter einem massiven Mangel zu leiden. Die so genannte Soft-Close-Funktion seines Fahrzeugs funktionierte nicht mehr, die betroffene Tür ließ sich nicht ganz schließen. Während der Fahrt musste sie sogar festgehalten werden, um ein Aufspringen zu verhindern.

Das Autohaus, das den Wagen verkauft hatte, versuchte mehrere kostenlose Reparaturen -ohne Erfolg. Daraufhin wollte der Fahrzeugeigentümer vom Kauf zurücktreten. Der Autohändler weigerte sich, und der Käufer ging vor Gericht. Seine Klage wurde in erster Instanz abgewiesen.

Er habe nicht beweisen können, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Das Oberlandesgericht beurteilte den Fall in zweiter Instanz anders: Der Eigentümer habe keine Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Der beklagte Autohändler habe dies schon durch seine kostenlosen Versuche der Mängelbeseitigung im Rahmen von "Garantiereparaturen" anerkannt. Damit sei der Händler über die "Ebene der Kulanz" hinausgegangen und habe seine Verpflichtung zur Nacherfüllung akzeptiert. Aus Sicht des ARCD ist dieses verbraucherfreundliche Urteil ein Signal an Neuwagenkäufer, bei Mängeln auf kostenlose Garantiereparaturen bis zur Beseitigung zu drängen und gegenüber dem Händler von Anfang an mit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu argumentieren.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Dabei blickt der Club auf eine über 80-jährige Geschichte zurück: 1928 als Kraftfahrervereinigung Deutscher Lehrer KVDL gegründet, hat der ARCD seine Wurzeln im öffentlichen Dienst. Später bekannt geworden als Kraftfahrervereinigung Deutscher Beamter KVDB, öffnete sich der Club mit Beginn der 90er Jahre allen Berufsgruppen und firmiert seitdem unter dem Namen ARCD.

Neben den umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern auch umfangreiche und exklusive touristische Leistungen. Zusätzlich arbeitet das clubeigene Reisebüro mit namhaften Touristik-Anbietern zusammen und nimmt Buchungen auch von Nicht-Mitgliedern entgegen.

Mit Korrespondenten in Berlin und Brüssel gibt der ARCD außerdem einen wöchentlich erscheinenden Pressedienst zu den Themen Verkehr und Mobilität heraus. Innerhalb des 2007 gegründeten Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Im Zwei-Jahres-Rhythmus führt der ARCD seit 1982 regelmäßig seinen traditionellen Autobahnraststättentest durch - Das Goldene R. Die Besonderheit dieses Wettbewerbs liegt darin, dass er als tatsächlicher Verbrauchertest angelegt ist. Durch diesen speziellen Modus ergibt sich eine besonders breite und repräsentative Datenbasis. Dabei beurteilen die Reisenden selbst die von ihnen genutzte Raststätte in den Kategorien Küche und Service, Sauberkeit und Hygiene, Preis-Leistungs-Verhältnis sowie Ausstattung und Freundlichkeit. Der Startschuss für den diesjährigen Raststättentest erfolgt am 13. März.

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