Mit dem Urteil wies der BGH die Beschwerde der Bavaria Brauerei gegen die Nichtzulassung einer erneuten Revision des zuvor schon zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangenen OLG-Urteils im selben Rechtsstreit zurück und verurteilte die Brauerei zur Löschung ihrer in Deutschland eingetragenen Bavaria-Marke.
Das jahrelange Tauziehen um die Löschung der von der holländischen Bavaria Brauerei im April 1995 registrierten Marke erreichte sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es beschäftigte mehrfach den BGH und bayerische Gerichte, ehe es vom OLG rechtskräftig entschieden wurde.
Auf der Grundlage der vom Ministerrat der EU im Jahre 2001 eingetragenen Schutzbezeichnung "Bayerisches Bier g.g.A." hatte der Bayerische Brauerbund e.V. die Löschungsklage gegen die Bavaria-Brauerei erhoben. Friedrich Düll, der Präsident des Spitzenverbandes der Bayerischen Brauwirtschaft, freut sich über den Erfolg und wertet das Urteil als "Meilenstein in der Bekämpfung von Trittbrettfahrern, die sich bewusst über die Aufmachung und Kennzeichnung von außerbayerischen Bieren an den guten Ruf unseres Volksgetränks anlehnen." Das Urteil sei praktizierter Verbraucherschutz und stütze das Grundverständnis von Klarheit und Wahrheit auf dem Etikett von Lebensmitteln. "Es stärkt die von der EU unter besonderen Schutz gestellten Spezialitäten, zu der auch bekannte Bezeichnungen wie "Prosciutto di Parma" (Parmaschinken), "Feta", "Roquefort" oder "Lübecker Marzipan" gehören, vor Nachahmern." so Düll.
Der Bayerische Brauerbund sieht in dem Urteil im Ursprungsland eine gute Basis für weitere internationale Auseinandersetzungen um die Durchsetzung der Markenrechte von "Bayerischem Bier". Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516, dessen 500-jähriges Bestehen in drei Jahren gefeiert wird, die einzigartige Vielfalt qualitativ hochwertiger Biere aus Bayern und der dadurch begründete weltweite Ruf der Bezeichnung "Bayerisches Bier" sind Fakten, die einen weitreichenden Schutz zweifellos begründen.