In seinem Glückwunsch erinnert der Landtagspräsident auch an die Entstehungsgeschichte des Verfassungsgerichtshofes: „Gerade die leidvollen Erfahrungen der NS-Diktatur haben die Väter und Mütter der bayerischen Verfassung bewogen, ein echtes Verfassungsgericht vorzusehen. Es sollte umfassend über die Einhaltung der in der Verfassung niedergelegten Rechte wachen. Dementsprechend wurde der Zugang zum Verfassungsgericht sehr bürgerfreundlich gestaltet: So kann sich jedermann an das Gericht wenden, wenn er der Meinung ist, ein Bayerisches Gesetz würde gegen die Verfassung verstoßen“, hob Glück hervor.
Glück sagte weiter: „Der Verfassungsgerichtshof ist weder eine besondere Rechtsmittelinstanz noch urteilt er darüber, ob ein Gesetz sinnvoll ist. Vor dem Verfassungsgerichtshof ist auch kein Raum, die politischen Schlachten, die im Landtag ausgetragen wurden, noch einmal zu führen. Er wacht allein über die Einhaltung der Verfassung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung.“
Gemäß seinem Auftrag und mit hohem Verantwortungsbewusstsein habe der Verfassungsgerichtshof in seiner 60-jährigen Geschichte auch die Politik immer wieder maßgeblich beeinflusst. Glück: „Beispielhaft hierfür stehen die Entscheidungen zum Landeswahlrecht, zur Gültigkeit von Volksentscheiden oder zu den Befugnissen der Polizei bei Schleierfahndungen. In allen Fällen waren die Entscheidungen Wegweiser über das Tagesgeschäft der Politik hinaus“, so der Landtagspräsident.