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Landtagspräsident Alois Glück gratuliert Bayerischem Verfassungsgerichtshof zu 60-jährigem Bestehen am 23.7.2007

Ein unbestechlicher Garant für die zeitlos gültigen Grundwerte der Verfassung/ Verantwortungsbewusst und unparteiisch beteiligt an Fortentwicklung einer lebendigen Verfassung/ Institution und Richter genießen Achtung und höchstes Ansehen

(lifePR) (München, )
„Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist ein unbestechlicher Garant für die zeitlos gültigen Grundwerte unserer Verfassung und damit eine herausragende Säule des demokratischen Gemeinwesens. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und alle an ihm tätigen Richter haben in den vergangenen 60 Jahren unparteiisch und mit großem Verantwortungsbewusstsein an der Fortentwicklung einer lebendigen Verfassung mitgewirkt und damit ganz maßgeblich zu Stabilität und Vertrauen in unsere Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit beigetragen. All dies begründet auch das hohe Ansehen, das der Verfassungsgerichtshof genießt“, mit diesen Worten hat Bayerns Landtagspräsident Alois Glück dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dessen Präsidenten Dr. Karl Huber zum 60-jährigen Bestehen der Institution am 23.7.2007 gratuliert.

In seinem Glückwunsch erinnert der Landtagspräsident auch an die Entstehungsgeschichte des Verfassungsgerichtshofes: „Gerade die leidvollen Erfahrungen der NS-Diktatur haben die Väter und Mütter der bayerischen Verfassung bewogen, ein echtes Verfassungsgericht vorzusehen. Es sollte umfassend über die Einhaltung der in der Verfassung niedergelegten Rechte wachen. Dementsprechend wurde der Zugang zum Verfassungsgericht sehr bürgerfreundlich gestaltet: So kann sich jedermann an das Gericht wenden, wenn er der Meinung ist, ein Bayerisches Gesetz würde gegen die Verfassung verstoßen“, hob Glück hervor.

Glück sagte weiter: „Der Verfassungsgerichtshof ist weder eine besondere Rechtsmittelinstanz noch urteilt er darüber, ob ein Gesetz sinnvoll ist. Vor dem Verfassungsgerichtshof ist auch kein Raum, die politischen Schlachten, die im Landtag ausgetragen wurden, noch einmal zu führen. Er wacht allein über die Einhaltung der Verfassung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung.“

Gemäß seinem Auftrag und mit hohem Verantwortungsbewusstsein habe der Verfassungsgerichtshof in seiner 60-jährigen Geschichte auch die Politik immer wieder maßgeblich beeinflusst. Glück: „Beispielhaft hierfür stehen die Entscheidungen zum Landeswahlrecht, zur Gültigkeit von Volksentscheiden oder zu den Befugnissen der Polizei bei Schleierfahndungen. In allen Fällen waren die Entscheidungen Wegweiser über das Tagesgeschäft der Politik hinaus“, so der Landtagspräsident.
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