Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 855836

BIVA-Pflegeschutzbund e.V. Siebenmorgenweg 6-8 53229 Bonn, Deutschland https://www.biva.de
Logo der Firma BIVA-Pflegeschutzbund e.V.
BIVA-Pflegeschutzbund e.V.

BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet Rolle rückwärts bei Bewohnerrechten

Wann bekommen durchgeimpfte Heimbewohner ihre Grundrechte wieder?

(lifePR) (Bonn, )
Pflegeheimbewohner sind die Personengruppe mit der höchsten Durchimpfung. Dennoch sind sie weiterhin teils starken Grundrechtseinschränkungen unterworfen – ohne Perspektive auf Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet eine dauerhafte „Rolle rückwärts“ in die Zeit, als Heimbewohner noch Insassen waren. In einem Offenen Brief wendet der Verbraucherschutzverein sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für die Verordnung an den Bundesgesetzgeber.

Bereits Anfang Mai wurden bundesweite Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Ausdrücklich ausgenommen davon wurden aber geimpfte Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Für sie gelten weiterhin 16 verschiedene Landesverordnungen, von denen nur wenige den Impfstatus der Bewohner berücksichtigen. Beispielsweise dürfen selbst geimpfte Besucherinnen und Besucher ihre ebenfalls geimpften Angehörigen je nach Landesverordnung nur sehr eingeschränkt sehen. Nach wie vor gibt es vielerorts Besuchszeiten.

„Es hat eine fatale Signalwirkung, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner trotz Impfschutz weiterhin zu stigmatisieren“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Hauptrisikogruppe für eine Corona-Erkrankung seien alte Menschen in den vergangenen 14 Monaten vor allem als ‚die Schwächsten der Gesellschaft‘ und als ‚Risikogruppe‘ wahrgenommen worden. Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es hierfür keinen Grund mehr. Nach wie vor schreibe man den Pflegebedürftigen aber vor, was sie zu tun und zu lassen haben.

Einer der Gründe für diesen Missstand sei die Arbeitserleichterung für die Heime, die mit den Einschränkungen der Besuchszeiten einhergehen, sagt Stegger. Deshalb sei es Aufgabe des Gesetzgebers, angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben. Konkrete Vorschläge bot der BIVA-Pflegeschutzbund aktuell in einem Offenen Brief an.

„Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fürchtet Stegger. Es sei nun an der Zeit, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wieder als Menschen mit Freiheitsrechten zu sehen und nicht länger nur als schützenswerte Hilfsbedürftige“, appelliert er an den Gesetzgeber, die Verordnung nachzubessern.

Weitere Informationen:

Den Offenen Brief an die Parlamentarier des Bundestags finden Sie unter: www.biva.de/dokumente/gesetze/biva-offener_brief_bewohnerrechte.pdf 

Eine Übersicht der aktuell in den einzelnen Bundesländern geltenden Verordnungen und Verfügungen finden Sie unter: www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.