Während sich die Verabschiedung eines Gesetzes gegen den Missbrauch des Abmahnrechts in der Zielgeraden befindet und voraussichtlich noch dieses Jahr vom Bundestag verabschiedet wird, läuft der Verbraucherschutz-Verein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zu großer Form auf.
Maren Hellwig, die Blumenfee aus der Börde, ist eines seiner Ziele.
Hellwigs “Vergehen”: Der Online-Shop wird abgemahnt für die Darstellung der Gratis-Zugaben bei den Blumensträußen. Wenn Artikel nicht lieferbar sind, blendet der Shop diese aus, doch der Verbraucherschutz-Verein möchte, dass man trotz Nicht-Lieferbarkeit die gesetzlichen Angaben der Zugaben sehen kann.
Dem Verbraucherschutzverein ist dies indes noch zu wenig. In der Verhandlung für diese vom ihm erwirkte Einstweilige Verfügung gab die Richterin bekannt, dass eine weitere Klage vorliegt. Der Verbraucherschutz-Verein fordert 9000 €, weil die Bezeichnung „Enthält Sulfite“ in zwei Produkt-Beschreibungen vom Wein gefehlt hat. Diese Klage wurde eingereicht durch den Verbraucherschutzverein und läuft parallel zum aktuellen Verfahren gegen Blumenfee.
Diese 9000 € Forderung läuft parallel zur einstweiligen Verfügung, die vom Verbraucherschutz-Verein erwirkt wurde. Hellwig hatte sich geweigert eine Unterlassungs-Erklärung zu unterschreiben mit einem Vertragsstrafe-Versprechen von 5000 € für jeden weiteren Verstoß. Daher wurde die einstweilige Verfügung erwirkt. Dort werden bis 250.000 € Ordnungsgeld oder eine Gefängnis-Strafe bis 6 Monate angedroht für Wiederholungs-Verstöße. Die Kosten dieser Verfügung belaufen sich aktuell auf circa 6000 €, die ebenfalls von der Blumenfee getragen werden sollen. Die Kosten für die zweite Klage vom Verbraucherschutz-Verein kommen dazu.
Jedoch hat die Richterin Frau Dr. Limbach am 11.09.19 im Landgericht Magdeburg eine Entscheidung im Verfahren über den Widerspruch zur Einstweiligen Verfügung vertagt. Eine Entscheidung soll es am 25.09.19 Mittwoch geben. Dort wird das Urteil verlesen. Das Urteil wird auch über die Kosten-Verteilung entscheiden.
“All das sind Forderungen, die nicht geeignet sind, einen Verstoß, durch den übrigens niemand geschädigt wurde, zu ahnden, sondern ein Unternehmen aus dem Markt zu nehmen und Existenzen zu vernichten”, geht Hellwig einen Schritt weiter.
Es handelt sich hier nicht um eine Abmahnung vom Verbraucherschutz-Ministerium. Nein, es geht um einen eingetragenen Verein aus Fürstenfeldbruck, in Bayern.
Und tatsächlich: Wer den Verbraucherschutz-Verein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Internet sucht, muss nicht lange suchen, um Nachrichten von Unternehmen zu finden, die nach entsprechenden Abmahnungen aufgegeben wurden.
Hier mahnt ein eingetragener Verein ab, der Verbraucher-Interessen vertreten soll. Schaut man in das Bewertungs-Profil des Verbraucherschutz-Vereines auf Google, so findet man sofort reihenweise Einträge, die alle den gleichen Tenor haben: Es handelt sich den Bewertungen nach „um einen Abmahn-Verein, der niemanden schütz und das Geld mit den Fehlern von kleinen Unternehmen verdient und gehört verboten“.
Schaut man auf die Website vom Verbraucherschutz-Verein gegen unlauteren Wettbewerb aus Fürstenfeldbruck findet man unter dem Reiter Aktuelle Verfahren eine ganze Batterie an Verfahren, die der Verein gegen deutsche Unternehmen führt. Angefangen von XXXL Möbelhäuser, XXXLutz, Segmüller, Butlers, Feinkost Käfer, Ikea, Ried Apotheke, Dussmann Service, easy Apotheke, Sportpark Vitalis etc. Oftmals werden Verfahren bis zum BGH durchgeboxt.
Hier werden Unternehmen verklagt, die in Deutschland ihre Steuern zahlen. Andere Groß-Unternehmen haben ihren Sitz zum Beispiel in Irland, zahlen keine Steuern in Deutschland. Die Unternehmen, die ihr Geld auf ehrliche Weise und mit mühevoller Kleinst-Arbeit verdienen, werden hier abgestraft und an den Rande der Existenz getrieben. Was bleibt am Ende?
Am Ende wird es unter Umständen keine kleineren und mittleren Unternehmen mehr geben und die Verbraucher müssen sich mit dem Diktat der Großen zufrieden geben.
Damit es nicht soweit kommt und hier ein Präzedenz Fall geschaffen wird, kämpf Hellwig weiter. Das Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch wird am 23.10.19 im Rechtsausschuss des Bundestages angehört. Dr Carsten Fröhlich schreibt im Shopbetreiber-Blog dazu „Neben Befürwortern des Gesetzes wie dem DIHK/HDE werden natürlich auch die Gegner aus der Anwaltslobby gehört, die bis zum Schluss gegen ein solches Gesetz kämpfen.“
Dabei ist dem Bundestag die Problematik der Abmahn-Vereine hinlänglich bekannt. Zahlreiche Berichte findet man auf Trusted Shops oder dem Shop-Betreiber-Blog, wo hochrangige Rechtsanwälte Beiträge schreiben.
“Das Vorgehen der selbsternannten Wettbewerbshüter führt dazu, dass nicht fairer, sondern unfairer Wettbewerb herrscht - zwischen den Großen, die entsprechende Juristen beschäftigen können, um jede kleine rechtliche Gefahr für das Unternehmen auszuschließen und den Kleinunternehmen, die diese Chance nicht haben.”
Doch aufgeben will Hellwig nicht: Sie hat eine Crowdfunding-Kampagne angestoßen, um Geld für einen Musterprozess zu sammeln - im Sinne aller Kleinunternehmen, die sich großen Forderungen für kleine Fehler gegenüber sehen.
„Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.“ So heißt es im Regierungsentwurf des Anti-Abmahn-Gesetzes. Ob diese Einsicht für die Blumenfee noch rechtzeitig kommt, bleibt abzuwarten.
Blumenfee Crowd Funding Kampagne
und Aufruf an alle Unterstützer für eine Spenden-Beteiligung ab 1 € Zeichen setzen
https://www.betterplace.me/blumenfee-kampf-gegen-abmahn-falle