"Die Hochschulen in Deutschland sind so attraktiv wie nie zuvor. Das ist eine große Chance in einer Gesellschaft, die immer älter wird und auf Fachkräfte dringend angewiesen ist, sagte Bundesbildungsministerin Schavan. "Wir wollen der steigenden Zahl von Studierenden gute Studienbedingungen bieten und sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss unterstützen. Deshalb investiert der Bund in die Qualität der Lehre an den Hochschulen - bis 2020 rund 2 Milliarden Euro. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten, die Studierenden in den ersten Semestern die Hilfe und Orientierung bieten, die für den weiteren Verlauf des Studiums so wichtig sind.
Bei den Hochschulen ist der Qualitätspakt, ein Programm von Bund und Ländern, auf große Resonanz getroffen: An der zweiten Antragsrunde haben sich 169 Hochschulen mit 135 Anträgen für Einzel- und Verbundvorhaben beteiligt. Davon wurden 102 Hochschulen zur Förderung ausgewählt: 40 Universitäten, 43 Fachhochschulen und 19 Kunst- und Musikhochschulen aus allen Regionen Deutschlands konnten mit ihren Projekten punkten. Mit der im Wintersemester 2011/12 gestarteten ersten Förderrunde werden jetzt 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert. Insgesamt haben sich mehr als 90 Prozent der antragsberechtigten Hochschulen beteiligt.
Die in der zweiten Runde ausgewählten Anträge haben ein Finanzvolumen von knapp 400 Millionen Euro, die zwischen 2012 und 2016 zur Verfügung gestellt werden. Mit den Anträgen aus der ersten Runde stellt der Bund bis 2016 knapp eine Mrd. Euro bereit. Nach einer positiven Zwischenbegutachtung der geförderten Maßnahmen kann eine weitere Förderung ab 2017 - längstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms im Jahr 2020 - erfolgen. Der Bund stellt für den Qualitätspakt Lehre bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Sitzländer der erfolgreichen Hochschulen stellen die Gesamtfinanzierung des Qualitätspaktes sicher.
Dazu betonte die stellvertretende GWK-Vorsitzende, die rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen auf der heutigen Pressekonferenz: "Mit dem Qualitätspakt unterstützen Bund und Länder die Hochschulen erfolgreich darin, auch bei steigenden Studienanfängerzahlen ein attraktives und qualitätsvolles Studienangebot anzubieten. Die Bundesmittel ergänzen die Anstrengungen der Länder, mit denen diese bisher schon Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrqualität finanzieren. Ich freue mich, dass mit der Förderung von mehr als drei Viertel der antragsberechtigten Hochschulen aus allen Ländern Deutschlands eine breite Aufmerksamkeit für die Verbesserung der Lehre erreicht wurde. Der abgeschlossene Auswahlprozess über beide Bewilligungsrunden hat gezeigt, dass Wettbewerb und Qualität keine Gegensätze zu einer Förderung in der Breite bilden. Eine solche Breitenwirkung ist gerade im Bereich der Lehre anzustreben, damit das Programm möglichst vielen Studierenden zugutekommt."
Die Entscheidung über die Förderung der Anträge wurde durch ein Auswahlgremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Karin Donhauser (HU Berlin) getroffen. Ihm gehörten Expertinnen und Experten der Hochschullehre, Studierende sowie Vertreter des Bundes und der Länder an.
Die hohe Qualität der ausgewählten Vorhaben zeigt, dass die Hochschulen der Lehre und den Studienbedingungen wachsende Aufmerksamkeit widmen. Das Programm hat an den Hochschulen einen beeindruckenden Prozess zur systematischen Weiterentwicklung hochwertiger Lehre eingeleitet und zur weiteren Verbesserung der Studienbedingungen wichtige Impulse gegeben.
Eine Liste der als förderungswürdig eingestuften Anträge ist als Anlage beigefügt.
Bund und Länder haben das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, so die förmliche Bezeichnung des "Qualitätspakts Lehre", als dritte Säule des Hochschulpakts 2020 im Juni 2010 beschlossen. Das Programm wurde in zwei Bewilligungsrunden durchgeführt. In der ersten Runde (Auswahl im Mai 2011, Förderbeginn zum Wintersemester 2011/12) wurden 104 Einzel- und Verbundhaben von 111 Hochschulen gefördert. Einige Hochschulen waren in beiden Runden erfolgreich und werden nun sowohl mit ihrem Einzelantrag als auch in einem Verbundantrag gefördert. Erfolgreich in der zweiten Runde war zudem eine Reihe von Hochschulen, die ihre Konzepte aus der ersten Runde nach Hinweisen der Gutachter deutlich überarbeitet und verbessert hatten.