Zahlreiche Indizien würden dafür sprechen, dass im Wege des strafrechtlich relevanten Computerbetrugs der Verdacht besteht, dass Betroffene der Redtube Seite zuvor auf andere Webseiten umgeleitet wurde.
Auf diesem, im Falle der Nachweisbarkeit, illegalen Weg wäre dann der Auftraggeber der Abmahnkanzlei an die IP Nummern der nun abgemahnten angeblichen Urheberrechtsverletzer gelangt.
Auch diese aktuell noch nicht bestätigten Vermutungen sollten Sie dazu veranlassen, vor jeglicher Zahlung oder Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, kompetenten Rechtsrat hinsichtlich der Ihnen zugestellten Abmahnung einzuholen.
Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de
Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu , www.rechtsboerse.de