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Sind Sie für die Abschaffung der "GEZ-Zwangsgebühr" ?

Diese Frage stellt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) zur Zeit seinen Besuchern auf der Internetseite http://www.rechtsboerse.de/aktuelle_umfrage

(lifePR) (Dieburg, )
Der neue Rundfunkbeitrag sei möglicher Weise verfassungswidrig, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®), der ein Aktionsbündnis gegen die "GEZ-Zwangsgebühr" gegründet hat.

Mit Wirkung vom 01.01.2013 ist ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft getreten. An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr ist eine neue Zwangsabgabe getreten. Diese neue GEZ-Gebühr wird jeden Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell bis zu dreimal mehr belasten als bisher! Egal, ob der Zwangszahler überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle "genießen" möchte.

Wer von uns hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen, schlechten Kopien und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden - die auch noch gegen die Verfassung verstößt. Außerdem wollen die Bürger keinen staatlichen Rundfunk der mit ca. 25 000 Angestellten mittlerweile 22 Fernsehsender und 67 Radiosender umfasst. Wieviel der Zwangsbeiträge für die eigene Verwaltung ausgegeben werden kann man erahnen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Bericht im "Focus": „Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer "neutralen" Informationspflicht nicht mehr nachkommen. So waren es auch die politischern Parteien, die diese Haushaltszwangsabgabe durchgedrückt haben. Mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunkbeitrag steht ARD und ZDF sogar noch mehr Geld zur Verfügung“

Den Bürgern wird die Zwangsabgabe als notwendige „Demokratie Abgabe“, welche die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft unterstützen soll, verkauft. Mit gesellschftlichen und marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts zu tun. Im Gegenteil, ARD und ZDF wird immer mehr Zwangsmitglieder an die privaten Anbieter verlieren. Wenn die öffentlich rechtlichen Anstalten dem Bürger tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die Fernseh- und Rundfunkbosse gegen die Zwangsbeiträge Sturm laufen würden. Dem ist aber nicht so!

Die Abgabe, die unabhängig vom Vorhandensein eines Fernseh- oder Radioempfangsgerätes geleistet werden muss, könnte sowohl gegen Artikel 3 als auch Artikel 2 des Grundgesetzes (Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung) verstoßen. "Das Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsgebühr hat spezialisierte Anwälte beauftragt, einen Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung zu stellen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V. "Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit schaffen, sich gegen diese Zwangsgebühr zu wehren. Mit dem Antrag auf Auskunftserteilung wollen wir wissen, wofür das Geld verwendet werden soll." Der BSZ, der auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu Bürgern ein entsprechendes Beitrittsformular für sein Aktionsbündnis zur Verfügung gestellt hat, wurde in den letzten Wochen förmlich überflutet. "Ich freue mich über die Resonanz", sagt Horst Roosen. "Auch wenn es für uns viel Arbeit bedeutet."

Wer einen Beitrag zahle, müsse aber einen Nutzen aus dieser Abgabe ziehen können. "Wer den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl er keine Empfangsgeräte besitzt, hat keinen Nutzen. Er bekommt keine Gegenleistung." Und schon wird aus dem Beitrag per Definition eine Steuer. Für die Erhebung einer Steuer hätten die Länder aber keine Kompetenz, das wäre Sache des Bundes. Viele Anwälte sehen darin einen Vorstoß, der die neue Regelung verfassungswidrig mache. "Ich empfehle jedem, sich einmal genauer über die neue Regelung zu informieren", kommentiert BSZ-Vorstand Horst Roosen. "Kampflos sollten wir diese Neuregelung, die im Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein, nicht hinnehmen."

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Dem neuen ARD-ZDF-Rundfunkbeitrag, wie diese Zwangsabgabe offiziell heißt, hat der BSZ den Kampf angesagt. Man wolle die Rechte der Bürger vor den zuständigen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, so der Tenor der beauftragten Anwälte. Schließlich habe man auch Bedenken hinsichtlich der Daten, die alle Meldeämter in ganz Deutschland an die GEZ übermitteln werden. "Das könnte ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sein", kommentiert Roosen. "Die GEZ schafft sich ein Melderegister und sammelt bundesweit Daten, obwohl sie gar keine staatliche Stelle im eigentlichen Sinn darstellt und erfährt so außer der Religionszugehörigkeit mehr Informationen über den Einzelnen, als für sie bestimmt sind."

Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/... unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. Oder per Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.

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