Arbeitnehmer können deshalb unter folgenden Voraussetzungen rückwirkend höhere Leistungsansprüche geltend machen:
- Auf das Arbeitsverhältnis muss ein Tarifvertrag der CGZP angewendet worden sein und die Arbeitnehmer müssen im Anschluss an diese Beschäftigung Arbeitslosengeld bezogen haben und
- sie müssen infolge der Gerichtsentscheidung einen höheren Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und der Differenzbetrag muss vom Arbeitgeber nachgezahlt worden sein.
Arbeitnehmer müssen die Überprüfung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden und kann also schriftlich, mündlich, telefonisch (Telefonnummer 01801 555 111 - Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min), per Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.