Arbeitgeber, die verpflichtet sind, Schwerbehinderte zu beschäftigen, haben in diesen Tagen, die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-Rom erhalten. Die hilfreiche Software kann aber auch unter www.rehadat-elan.de aus dem Internet herunter geladen werden. "Das Programm REHADAT-Elan unterstützt beim Ausfüllen der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe", so Leistner. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass die Anzeige über die amtlichen Vordrucke oder die elektronische Erklärung erstattet werden muss. Nur in dieser Form ist die Bearbeitung möglich.
Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer beantwortet die Agentur für Arbeit Leipzig unter der Telefonnummer 0341 - 913 39 14 oder per E-Mail: Leipzig.Team161@arbeitsagentur.de.
Eine Ausgleichsabgabe fällt an, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
"Unser Arbeitgeberservice unterstützt Sie gern bei der Besetzung ihrer offenen Stellen mit Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder nehmen Sie über die Arbeitgeber-Hotline 01801 66 44 66 Kontakt mit uns auf", empfiehlt Leistner.
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