Das Engagement der BA bei der "Job-Attacke" wurde erst vor kurzem durch den Bundesrechnungshof (BRH) geprüft. Der BRH hat noch keine abschließende Bewertung vorgenommen, jedoch in einem vorläufigen Bericht die positiven Effekte der Kooperation ausdrücklich hervorgehoben.
Anlass für die Berichterstattung des "Spiegel" ist offenbar eine Rüge, die der Deutsche Presserat gegenüber "Bravo" ausgesprochen hat. Auslöser dafür war ein Bericht über den Besuch von Oliver Pocher, der das Projekt "Job-Attacke" unterstützt, in einem Berufsinformationszentrum der BA. In dem zweiseitigen Artikel vermisste der Beschwerdeführer einen eindeutigen Hinweis auf die Kooperation zwischen "Bravo" und BA.
Die BA nutzt Medienkooperationen im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrages, der sich beispielsweise auch auf Berufsorientierung und Ausbildung bezieht. Diese Informationen sind naturgemäß vor allem für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf wichtig. Die BA hielt und hält es daher für richtig, die entsprechende Zielgruppe über den Marktführer im Bereich der Jugendzeitschriften zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat sich die BA entschlossen, das von der "Bravo"-Redaktion vorgeschlagene Konzept zur "Job-Attacke" zu unterstützen.
Dabei ist es erklärte Absicht der BA, in der Berichterstattung stets als Kooperationspartner genannt zu werden. So ist es auch in allen Berichten der "Bravo" zur "Job-Attacke" geschehen. Der vom Presserat gerügte Artikel gehörte nicht zum Projekt "Job-Attacke" und die Redaktion von "Bravo" hat gegenüber dem Presserat dazu ausführlich Stellung bezogen.
Die Kooperation zwischen "Bravo" und BA war von Anfang klar erkennbar und transparent. Sie wurde in "Bravo" und bei zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen der "Job-Attacke" öffentlich bekannt gemacht.
Aus Sicht der BA war und ist die Kooperation erfolgreich: Die Zielgruppe hat zahlreiche nützliche und wichtige Informationen zum Beispiel zur Berufswahl, zur Ausbildung oder zu Bewerbungsverfahren in jugendgerechter Sprache und Aufmachung erhalten.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.