Im Sinne einer gezielten Absatzförderung begrüßte Bleser auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Deutschen Weinfonds: "Neben der Gesetzesänderung wird dieser Beschluss der Absatzförderung für deutschen Wein nach Jahren der Ungewissheit und Blockade neuen Schwung verleihen. Wichtig ist, dass der Weinbau und die Kellereien nun aufeinander zugehen. Gemeinsam kann sich die deutsche Weinwirtschaft erfolgreich dem internationalen Wettbewerb stellen."
Der Staatssekretär zeigte sich zuversichtlich, dass die zuständigen Gremien nun möglichst bald ein langfristiges und zukunftsweisendes Konzept zur Absatzförderung von deutschem Wein erarbeiten werden, das den Interessen aller Akteure gerecht wird.
Hintergrundinformation
Mit einem am 24. Juni 2014 veröffentlichten Beschluss hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsbeschwerden gegen die zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds erhobenen Abgaben und gegen eine landesrechtliche Abgabe zur Förderung des rheinland-pfälzischen Weines zurückgewiesen (siehe BMEL-Pressemitteilung Nr. 152 vom 24.06.2014).