Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Für den Einkauf, die Wälzung und die Kontrolle der nationalen Krisenvorräte im Nahrungsmittelbereich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich. Die Finanzierung des Wertes der Vorräte in Höhe von rund 200 Mio. Euro erfolgt aus Kreditmitteln, für die im Haushalt 2012 ein Betrag von 4,5 Mio. Euro veranschlagt ist. Weitere Haushaltsmittel (im Haushalt 2012: 15,45 Mio. Euro) sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwertungsverluste eingestellt. Die Lagerstätten mietet der Bund von privatwirtschaftlichen Unternehmen an. Die Ware wird in regelmäßigen Abständen erneuert, die Altbestände werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung verkauft. Die Nahrungsmittel gelangen so zur weiteren Verwendung wieder in den Markt zurück.
Neben der Einlagerung von Nahrungsmitteln durch den Bund umfasst die Ernährungsnotfallvorsorge rechtliche Normen, die Bund und Ländern in einer Versorgungskrise Vorgaben für die Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen. In diesem Bereich arbeitet der Bund gemeinsam mit den Bundesländern an einer Reform der Ernährungsnotfallvorsorge.
Unabhängig von einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der verschiedene Aspekte der Notfallvorsorge aufgreift, erkennen Bund und Länder den Reformbedarf an, insbesondere im Bereich der Anpassung der Rechtsnormen an die heutigen Rahmenbedingungen und im Bereich der Nahrungsmittelbevorratung.
Gemäß eines Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom Oktober 2010 entwickeln Bund und Länder derzeit Vorschläge für eine generelle Verschlankung der Normen in der Ernährungsnotfallvorsorge mit dem Ziel der Entlastung von Unternehmen und Verwaltung. Die Überprüfung der Ernährungsnotfallvorsorgegesetzgebung läuft, das Bundesministerium hat unter anderem ein Forschungsvorhaben initiiert, mit dem die bestehenden rechtlichen Rahmenregelungen im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge überprüft und Vorschläge für deren Ausrichtung an die heutigen Erfordernisse unterbreitet werden sollen. Im November 2011 wurde zudem eine Projektgruppe aus Vertretern der Länder unter Leitung des BMELV eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Reformvorschläge zu bündeln und die Modernisierung voranzutreiben. Bei den weiteren Reformüberlegungen werden neben den Bundesländern auch das Parlament, die zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie Wirtschaft und Verbände eingebunden.
Weitere Informationen im Internet unter www.ernaehrungsvorsorge.de