"Jetzt müssen wir uns auch mit der Reichweite von Patenten beschäftigen und zwar auch bei nicht-konventionell gezüchteten Nutztieren- und Nutzpflanzen. Hier lässt die europäische Biopatentrichtlinie großen Spielraum zu und ermöglicht nicht nur die Patentierung einzelner Pflanzen und Tiere sondern auch deren Nachkommen und Produkte. Ich halte daher eine Anpassung für dringend erforderlich." Aigner betonte: Die Schöpfung gehört allen Menschen. Das ist meine Überzeugung und in diesem Sinne werde ich mich weiterhin mit Nachdruck in Europa für eine Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen."
Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer hatte die Bundesministerin gestern begrüßt: "Endlich haben wir die Klarheit, die wir uns gewünscht haben. Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein. Das hat die Entscheidung klargestellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes richtungweisend."
Hintergrundinformationen
Biopatente mit unbeschränkter Reichweite beschleunigen eine Monopolisierung auf den relevanten Agrarmärkten. Erfahrungsgemäß geht dies zu Lasten kleinerer Landwirte bzw. Züchtungsunternehmen. Die sich am Markt durchsetzenden großen Betriebe konzentrieren sich in der Regel auf wenige profitable Rassen oder Sorten. Das wiederum führt dazu, dass die Rassen- und Sortenvielfalt zurückgeht. Dies geht auch aus dem Gutachten "Biopatente- eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität" des Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMELV hervor. Wissenschaftler warnen darin ausdrücklich vor einem erheblichen ökonomischen Druck auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Züchter durch Biopatente.
Das Gutachten sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: http://www.bmelv.de/...