Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt diese Entscheidung, mit der die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vertretene Rechtsauffassung bestätigt wurde. "Mit der verfassungsrechtlichen Bestätigung der gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds sowie der landesrechtlichen Bestimmungen für die Gebietsweinwerbungen hat das Bundesverfassungsgericht einen lange währenden Meinungsstreit in der Weinwirtschaft beendet und letztlich die Erforderlichkeit eines Gemeinschaftsmarketings für den Weinsektor bekräftigt. Ich appelliere daher an alle Wirtschaftsbeteiligten, aktiv an einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit der einzelnen Interessengruppierungen mitzuwirken, um die Aufgaben des Deutschen Weinfonds zum Erfolg der deutschen Weinwirtschaft umzusetzen."
Finanzierung des Deutschen Weinfonds ist verfassungskonform
Bundesverfassungsgericht bestätigt bisherige Praxis
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt diese Entscheidung, mit der die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vertretene Rechtsauffassung bestätigt wurde. "Mit der verfassungsrechtlichen Bestätigung der gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds sowie der landesrechtlichen Bestimmungen für die Gebietsweinwerbungen hat das Bundesverfassungsgericht einen lange währenden Meinungsstreit in der Weinwirtschaft beendet und letztlich die Erforderlichkeit eines Gemeinschaftsmarketings für den Weinsektor bekräftigt. Ich appelliere daher an alle Wirtschaftsbeteiligten, aktiv an einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit der einzelnen Interessengruppierungen mitzuwirken, um die Aufgaben des Deutschen Weinfonds zum Erfolg der deutschen Weinwirtschaft umzusetzen."