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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Schmidt: Luft für unternehmerische Entscheidungen

Liquiditätshilfeprogramm für Milch- und Fleischerzeuger gestartet

(lifePR) (Berlin, )
Am heutigen Freitag tritt die Eilverordnung für die Liquiditätshilfen für Milch- und Fleischerzeuger in Kraft. Die Eilverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Hilfen für Erzeuger der Tierhaltungssektoren. Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt:

„Mit dem 70 Millionen Euro Liquiditätshilfeprogramm unterstützen wir die Landwirte unbürokratisch und wirkungsvoll. Viele Fleisch- und Milcherzeuger sind in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, durch die niedrigen Erzeugerpreise, die schwache Nachfrage aus China und das russische Lebensmittelembargo. Mit einem Direktzuschuss helfen wir den betroffenen Landwirten jetzt durch die schwere Zeit. Unser Liquiditätshilfeprogramm verschafft den Betrieben Luft, um Strukturen anzupassen und gleichzeitig neue Absatzmärkte zu erschließen. Das Interesse an dem Programm ist bereits vorab sehr groß gewesen. Ich bin daher optimistisch, dass viele Betriebe unsere Liquiditätshilfe nutzen werden, um ihren unternehmerischen Spielraum zu vergrößern. Daneben profitieren auch die Milch- und Fleischerzeuger von der geplanten Beitragsentlastung von 78 Millionen Euro bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung.“

Hintergrund:

Ab sofort können Tiererzeuger, die einen Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens 19 Prozent nachweisen können und ein Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen haben, einen Direktzuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent auf den Darlehensbetrag, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 18. Dezember 2015. Die Auszahlung der Zuschüsse soll bis Ende Januar 2016 erfolgen.

Details zum Programm und die Antragsunterlagen finden sich unter www.ble.de

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