Trotz der jüngsten Diskussion über die Alterseinstufung am Beispiel von einzelnen Filmen stellten beide Seiten fest: Die FSK leistet seit mehr als 60 Jahren einen wichtigen Beitrag für den gesetzlichen Jugendschutz bei Filmen. Dabei wurde betont, dass die FSK-Altersfreigabe ein Instrument des Schutzes, nicht der Erziehung ist. Die Ministerin forderte angesichts der Kritik an einzelnen Freigaben ein genaues Hinschauen der befassten Prüferinnen und Prüfer. Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass alle Kriterien des Jugendschutzes eingehalten werden.
Die Ministerin, die Vertreter der Länder und die FSK stimmen darin überein, dass auch ein hoher gesetzlicher Jugendschutz allein nicht ausreichen kann, um Kinder und Jugendliche vor schädigenden Inhalten zu bewahren. Die Verantwortung der Eltern sowie die nachhaltige und effektive (schulische und außerschulische) Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen sind dabei wichtige Faktoren.
Angesichts der Medienvielfalt des 21. Jahrhunderts und der vielfältigen, schwer kontrollierbaren Nutzungsmöglichkeiten für Heranwachsende wurden Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendschutzes erörtert. Zur Sprache kam auch die Problematik, dass fast alle aktuellen Filme illegal im Internet ohne jeglichen Jugendschutz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.
Die FSK stellt sich mit großem Engagement ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Insgesamt 260 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus der Mitte der Gesellschaft kommen dieser verantwortungsvollen Aufgabe nach. Sie treffen - frei von Weisungen und durch transparente Verfahren geregelt - jährlich etwa 7.000 Altersfreigabeentscheidungen für Kino und Video. In einem kontinuierlichen Reflexionsprozess setzt sie sich dabei auch mit ihrer Arbeit auseinander. In einer Konsultation aller Akteure gilt es künftig, die Leitlinien ihres Handelns transparenter herauszuarbeiten und den Dialog mit der Öffentlichkeit zu intensivieren.