Das Verpackungsgesetz soll die ökologische Weiterentwicklung der derzeit gültigen Verpackungsverordnung darstellen. Ziel ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen.
Laut Gesetz muss jeder Hersteller eines verpackten Produkts die dafür verwendete Verpackung bei einem dualen System lizensieren und sich in einem neu eingerichteten Register bei der „Zentralen Stelle“ anmelden. Die neue Zentrale Stelle kontrolliert, ob die Hersteller ihre Verpackungsmengen gesetzeskonform für das Recycling angemeldet haben. Verbraucher können das Register einsehen. Damit soll das Rücknahmesystem insgesamt transparenter sein und der Missbrauch beim Verpackungsrecycling reduziert werden.
Die künftigen Beteiligungsentgelte (Lizenzentgelte), mit denen die Entsorgung vorab finanziert wird, sollen sich nicht mehr – wie derzeit in der Verpackungsverordnung geregelt – überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Ganz nach dem Motto, dass diejenigen Hersteller belohnt werden, die bei der Entwicklung, Gestaltung bzw. Produktion der Verpackungen deren gute Recyclingfähigkeit nach Gebrauch berücksichtigt haben.
Bereits im Vorfeld hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in seinen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen den hohen bürokratischen Aufwand durch das neue Gesetz kritisiert und die Sorge geäußert, dass dadurch mit neuen Kostenlasten für Druckereien zu rechnen ist.
Der Leitfaden für Druckereien, der die wesentlichen Neuerungen des Verpackungsgesetzes beleuchtet, steht Mitgliedern der Druck- und Medienverbände kostenfrei zur Verfügung. Sie erhalten ihn über ihren jeweiligen Landesverband: www.bvdm-online.de/bvdm/landesverbaende/.