„Die Förderung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur wenige Betriebe von ihr profitieren werden. Sie darf daher nur ein erster Schritt für eine nationale Tierwohlstrategie sein,“ kommentiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. die erfolgreiche Notifizierung.
Hintergrund für diese BRS-Einschätzung sind die im Vorfeld bereits bekanntgewordenen Förderkriterien. Die Förderung erhalten nur Betriebe, die in die neuen staatlichen Haltungsformen „Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio" investieren. Der gesetzliche Standard oder die Haltungsform 2 (Stall+Platz) werden von einer Förderung von Tierwohlinvestitionen ausgeschlossen. Dabei machen diese beiden Haltungsformen weit über 90 Prozent des Warensortimentes aus. Selbst Investitionen in die geförderten Stufen sind alles andere als einfach. Die Platzanforderungen in bestehenden Ställen werden zu einer Bestandsreduzierung mit deutlichen Einkommenseinbußen führen. Will man die Tierzahlen nicht verringern, darf am selben Standort gebaut werden, wenn hierfür Baugenehmigungen vorliegen. „Und damit ist derzeit aufgrund weiterhin bestehender gesetzlicher Zielkonflikte kaum zu rechnen,“ kritisiert Dr. Hammer die fehlende Unterstützung der Ministerien. „Das Bundesprogramm läuft also darauf hinaus, dass von dem Geld in erster Linie Bestandsbetriebe profitieren werden“.
„Der große Wurf und eine Anhebung des Tierwohlniveaus in der Mehrheit deutscher Schweineställe ist damit nicht zu erwarten,“ ist Dr. Hammer überzeugt. „Mit der Förderung kleiner Investitionen wie bei der Anschaffung von Raufen, Mikrosuhlen, automatischen Stroheinstreuautomaten oder Tränkeschalen hätte das Ministerium Großes bewirken können“.
Immerhin: das Ministerium hat erkannt, dass neue Ställe zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand für die Unternehmer führen. Mehrarbeit, die der Verbraucher an der Ladentheke nicht bezahlen will. Hierbei will der Staat künftig bereits bestehende Betriebe der o.g. Haltungsformen 3 bis 5 entlasten.